Bund: Ab 21 Uhr kein Alkohol «über d’Gass»

publiziert: Mittwoch, 25. Jul 2007 / 17:37 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 25. Jul 2007 / 20:07 Uhr

Bern - Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) will den Verkauf von Alkohol ab 21 Uhr in Tankstellen, Bahnhöfen oder Take-Aways verbieten. Dies geht aus dem Entwurf für ein neues nationales Alkohol-Präventionsprogramm hervor.

Spontane Besäufnisse von Jugendlichen sollen so verhindert werden.
Spontane Besäufnisse von Jugendlichen sollen so verhindert werden.
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Anne Lévy, die Leiterin der Sektion Alkohol und Tabak beim BAG, bestätigte einen entsprechenden Bericht von Schweizer Radio DRS. Demnach soll der Verkauf von alkoholischen Getränken im Detailhandel zwischen 21 Uhr und 7 Uhr gänzlich verboten werden.

Alkohol soll es abends und in der Nacht nur noch in Restaurants und Bars geben. Auch der Verkauf «über die Gasse» soll möglicherweise verboten werden. «Wir wollen damit vor allem das spontane Betrinken von Jugendlichen unterbinden», sagte Lévy der Nachrichtenagentur SDA.

Freiwilliges Verbot in Stadien

Auch der Ausschank und Konsum von Alkohol in Fussball- und Eishockeystadien bei Spielen der Nationalliga A und B und bei internationalen Partien soll über eine freiwillige Vereinbarung mit den Organisatoren verboten werden. Zudem soll die Erhöhung der Biersteuer geprüft werden.

Die Massnahme stütze sich auf die positiven Erfahrungen im Kanton Genf, der seit 2005 ein solches Verkaufsverbot kennt. Aus wissenschaftlichen Untersuchungen sei bekannt, dass die Einschränkung der Erhältlichkeit von Alkohol und Preiserhöhungen zu den wirksamsten Präventionsmassnahmen gehörten, sagte Lévy.

Kantone sollen entscheiden

Das «Nationale Programm Alkohol 2007-2011» soll im Herbst dem Bundesrat vorgelegt werden. Danach werde das BAG zusammen mit den Partnern, die an der Ausarbeitung des Programms beteiligt waren, im Detail über die Umsetzung der Massnahmen diskutieren. «Über ein Verbot des Alkoholverkaufs müssen schlussendlich die Kantone entscheiden», sagte Lévy.

Beim betroffenen Gewerbe stösst ein Verkaufsverbot auf wenig Gegenliebe. «Das ist eine typisch unnütze Massnahme», sagte der Direktor der Vereinigung Schweizer Weinhandel, Ernest Dällenbach gegenüber Radio DRS. «Wieso ein erwachsener Mann nach 21 Uhr keinen Alkohol mehr kaufen kann, wenn er ein Fondue oder irgend etwas herstellen will, das ist mir schleierhaft», sagte Dällenbach.

(fest/sda)

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