Bund kürzt Prämienverbilligung

publiziert: Mittwoch, 20. Sep 2006 / 09:57 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 20. Sep 2006 / 10:42 Uhr

Flims - Die Prämienverbilligung in der Krankenversicherung wird neu geregelt.

Der Bund zahlt künftig weniger an Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen.
Der Bund zahlt künftig weniger an Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen.
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Der Bund zahlt künftig mehrere hundert Millionen Franken weniger an Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen. Ein SP-Antrag für höhere Beiträge war chancenlos.

Das Prämienverbilligungssystem funktioniere schon heute mehr schlecht als recht, sagte Christine Goll (SP/ZH). Mit der nun geplanten Systemänderung würden nun sowohl Bundes- als auch Kantonsbeiträge noch tiefer ausfallen.

Im Jahr 2001 etwa habe der Bundesbeitrag 2,246 Milliarden Franken betragen. Nach dem neuen System wäre er fast eine Milliarde tiefer. Der Bundesbeitrag müsse deshalb so erhöht werden, dass zumindest die heutige Situation nicht verschlechtert werde.

Pauschale Verbilligung

Die bürgerliche Mehrheit hatte für das Anliegen aber kein Musikgehör. Sie lehnten den Antrag mit deutlicher Mehrheit ab.

Finanzminster Hans-Rudolf Merz sagte, Bund und Kantone hätten sich auf das vorliegende Modell geeinigt, bei dem der Bund an die Prämienverbilligung pauschal 25 Prozent der Gesundheitskosten in der Grundversicherung für 30 Prozent der Bevölkerung bezahlt.

Erhöhe man die Bundesbeiträge, fehle dieses Geld einfach in der Globalbilanz des Finanzausgleichs. Dies bedeute, dass die Kantone weniger Geld zur zweckfreien Verwendung bekämen. Ihr Spielraum würde also kleiner.

(bert/sda)

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