Bund noch nicht gerüstet für Vogelgrippe

publiziert: Freitag, 21. Okt 2005 / 12:41 Uhr

Bern - Droht der Schweiz eine Grippe-Pandemie, können die Bundesbehörden rasch und richtig reagieren - wenigstens kurzfristig.

Der Bund will die Revision der Pandemieverordnung vorantreiben.
Der Bund will die Revision der Pandemieverordnung vorantreiben.
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Mangelhaft ist die Vorbereitung auf längerfristige Massnahmen, wie die Auswertung der Führungsübung 2005 zeigt. An der eintägigen Übung im Januar nahmen gegen 500 Angehörige der Bundesverwaltung und des Bundesrates teil. Als Szenario diente die Bedrohung der Schweiz durch ein Schweine-Grippe-Virus mit möglicherweise tausenden Toten.

Die nun veröffentlichte Bilanz spart nicht mit Kritik am Ablauf der Führungsübung: Versagt habe die Zusammenarbeit zwischen den Departementen und den verschiedenen Fachgebieten bei mittelfristigen Massnahmen.

Medizinische Massnahmen «nicht adäquat»

Das Denken in Varianten und Szenarien habe weitgehend gefehlt, strategisches Denken sei nur in Ansätzen vorhanden gewesen, heisst es in dem Bericht. Auch die medizinischen Massnahmen werden als «nicht adäquat» beurteilt.

Besser fällt die Beurteilung der Sofortmassnahmen aus. Departemente und Ämter hätten die wichtigsten Herausforderungen des Szenarios erkannt und sich kompetent mit den Auswirkungen einer möglichen Pandemie auseinandergesetzt.

Kurzfristige Massnahmen genügend

Gute Noten erhält auch das federführende Eidg. Departement des Innern und der Krisenstab des Bundesamts für Gesundheit. Kurzfristig seien sowohl Kommunikation wie auch medizinische Massnahmen adäquat gewesen, bilanziert der Schlussbericht.

Gestützt auf diese Ergebnisse hat der Bundesrat die Bundeskanzlei beauftragt, Führungsabläufe und Kommunikation bis Ende 2006 zu überarbeiten und entsprechende Vorschläge zu machen. Weiter werden die Departemente verpflichtet, ihre Führungsinfrastruktur zu verbessern.

Revision der Pandemieverordnung

Andere Erkenntnisse aus der Führungsübung wurden bereits umgesetzt, etwa die Revision der Pandemieverordnung und eine vertiefte internationale Zusammenarbeit. Diese können die Bundesbehörden erneut auf die Probe stellen, wenn sie am 23. November an einer EU-weiten Pandemieübung teilnehmen.

(ht/sda)

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