Bund und Kantone skizzieren Reform zur Lösung des Steuerstreits

Bern - Bund und Kantone haben am Freitag die Stossrichtung für die Lösung des Steuerstreits mit der EU vorgegeben. Anstelle der kritisierten Privilegien für bestimmte Firmen sollen neue Sonderregelungen wie die Lizenz-Box treten. Die Kantone erwarten Zahlungen vom Bund.
Die Unternehmenssteuerreform III solle die internationale Akzeptanz des Steuersystems wiederherstellen, sagte Widmer-Schlumpf vor den Medien in Bern. Hauptpunkt des Vorschlags: Die kritisierten Steuerregimes sollen neuen Erleichterungen für Unternehmen weichen, die auch in der EU akzeptiert und angewandt werden. Nach dem Motto: Was der EU recht ist, ist der Schweiz billig.
Dabei denken die Bundes- und Kantonsvertreter hauptsächlich an eine sogenannte Lizenz-Box, mit der Erträge aus der Verwertung von geistigem Eigentum, beispielsweise aus Patenten, tiefer besteuert werden als die übrigen Erträge. Die Praxis ist unter anderem in den Benelux-Staaten verbreitet und erlaubt internationalen Firmen, ihre Steuern erheblich zu senken.
Gewinnsteuern senken
Nicht alle Kantone dürften mit Boxen aber die bisher privilegierten Firmen halten können. Aus diesem Grund schlägt der Zwischenbericht vor, dass die Kantone je nach Bedarf die Gewinnsteuersätze senken sollten. Als Minimum werden rund 12 Prozent angegeben, was einem international konkurrenzfähigen Niveau entspricht.
Da der Zwischenbericht sehr vage bleibt, lassen sich auch die Kosten der Massnahmen noch nicht präzise beziffern. Zum Ausgleich der grob geschätzten Steuerausfälle von 0,2 bis 3,9 Milliarden Franken will der Bund jedoch den Kantonen unter die Arme greifen. Wie und mit wie viel Geld ist noch offen. Zu den Ausfällen kommt es nicht zuletzt, weil von den neuen Regeln auch Firmen profitieren, die heute normal besteuert werden.
Steuereinnahmen und Arbeitsplätze halten
Mit der skizzierten Reform gelinge es, den Unternehmensstandort Schweiz wettbewerbsfähig zu halten, sagte Widmer-Schlumpf. "Wir haben jedes Interesse daran, diese Gesellschaften zu halten." Sie seien für rund die Hälfte der Einnahmen der direkten Bundessteuer verantwortlich und böten Arbeitsplätze.
"Wenn wir keine Lösung mit Lizenz-Boxen finden, mache ich mir echte Sorgen, dass sich diese Firmen einen neuen Standort suchen", sagte der neue FDK-Präsident Hegglin. Diese hochmobilen Unternehmen könnten in Tiefsteuer-Länder umziehen, mitsamt Arbeitsplätzen und Steuerzahlungen.
Einsparungen, höhere Mehrwertsteuer
"Es geht nicht um eine Steuersenkungsvorlage", betonte Finanzministerin Widmer-Schlumpf. Allerdings müssen die fehlenden Einnahmen und der geplante Bundesausgleich finanziert werden. Auf Bundesebene stehen dafür Einsparungen oder Steuererhöhungen zur Debatte. Denkbar wären laut Bericht eine Kapitalgewinnsteuer, höhere Dividendenbesteuerung oder auch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer.
Widmer-Schlumpf mahnte zudem zur Eile. "Wir können nicht einfach auf Zeit spielen." Sie skizzierte den Ernst der Lage: In der EU werde beabsichtigt, Schweizer Unternehmen mit Strafmassnahmen zu belegen. Im Juni erwarten die EU-Finanzminister Lösungen für den Steuerstreit.
Zufrieden mit Bundesbeteiligung
Die Finanzdirektoren besprachen das Papier am Freitag an einer Plenarversammlung. Es sei eine gute Grundlage für die nächsten Diskussionen, sagte Hegglin. Er zeigte sich zufrieden, dass der Bund den Kantonen finanzielle Hilfe zugesichert hat. Er räumte aber auch ein, dass sich die Kantone nicht in allen Punkten einig sind.
Ein Problem zeichnet sich beispielsweise für den Kanton Genf ab, der Rohstoffhändler am Genfersee von seinen hohen Gewinnsteuersätzen ausnimmt. Diesen Firmen nützt die Lizenz-Box wenig. Das wolle er nicht wegdiskutieren, sagte Hegglin. Es gebe grundsätzlich keine massgeschneiderten Lösungen.
Der Bund werde nun mit jedem einzelnen Kanton die Konsequenzen der Abschaffung der kantonalen Steuerregimes anschauen, sagte Widmer-Schlumpf dazu. Geprüft werden solle, welche konkreten Steuermassnahmen für einen Kanton zum Ziel führten. Zu entscheiden wird etwa auch sein, ob Lizenz-Boxen obligatorisch oder freiwillig eingeführt werden sollen.
Bis im Herbst soll die Projektgruppe auf Basis der Anhörungen bei den Kantonen und der Wirtschaft einen Schlussbericht liefern. Um das Jahresende ist eine Vernehmlassung geplant. Die Umsetzung dürfte 5 bis 7 Jahre in Anspruch nehmen.
Justierung des Finanzausgleichs
Eine Herausforderung ist auch die Anpassung des Finanzausgleichs zwischen den Kantonen. Für dessen Berechnung werden heute die Statusgesellschaften speziell berücksichtigt. Dieser Faktor wollen der Bund und die Kantone korrigieren, allerdings ohne grundsätzlich am seit 2008 geltenden Ausgleich zu rütteln.
(tafi/sda)
Ein Satz, der erste im Beitrag, grundfalsch, ohne jegliche Begründung, einfach in den Raum gestellt, als sei er von Gott persönlich gesprochen worden.
Und auf dieser falschen Aussage baut der Rest des Artikels auf, der vermutlich direkt von EWS' Pressestelle diktiert worden ist.

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