Bund will erdbebensichere Gebäude

publiziert: Mittwoch, 23. Jun 2004 / 11:45 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 23. Jun 2004 / 12:12 Uhr

Bern - Baut der Bund, achtet er auf Erdbebensicherheit. Neue Bauten werden nur bewilligt oder subventioniert, wenn sie die entsprechenden Normen einhalten. Die meisten Bauten im Land werden aber von Privaten erstellt. Auf sie hat der Bund keinen Zugriff.

Auf private Bauten hat der Bund keinen Zugriff.
Auf private Bauten hat der Bund keinen Zugriff.
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Etwa ein Drittel der rund 300 untersuchten bestehenden Bundesbauten in gefährdeten Gebieten - Voralpen, Graubünden, Wallis und der Region Basel - seien nicht genügend sicher, erklärte Olivier Lateltin, Leiter der Koordinationsstelle des Bundes für Erdbebenvorsorge, am Dienstag auf Anfrage.

Sie müssten in den nächsten Jahren saniert werden. In rund der Hälfte der Kantone seien ähnliche Untersuchungen im Gang. Doch man dürfe nicht vergessen, dass weitaus die meisten Bauten in der Schweiz Privaten gehörten. "Und zu diesen haben wir keinen Zugang."

Die Kantone, denen das Bauwesen unterstehe, könnten in eigener Kompetenz Massnahmen gegen Erdbebenfolgen anordnen, sagte Lateltin. Das Vorgehen des Bundes habe einen gewissen Schneeballeffekt. Aber Verbesserungen brauchten Zeit und Überzeugungsarbeit.

Alarm löste Bewegung aus

1998 hatte die Schweizer Gesellschaft für Erdbebeningenieurwesen und Baudynamik (SGEB) Alarm geschlagen und in einem Bericht Massnahmen für mehr Erdbebensicherheit verlangt. 95 Prozent der bestehenden Gebäude seien angesichts des erheblichen Risikos in der Schweiz nicht genügend sicher, heisst es in dem Bericht.

Seither habe sich einiges bewegt, sagte ein Sprecher der SGEB. Fachleute seien sich des Problems bewusst geworden. Anfang Juli würden neue Baunormen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA) in Kraft treten. Zudem arbeite der SIA an Leitlinien für die Renovation bestehender Gebäude.

Politischer Rückschlag

Politisch hat der Erdbebenschutz im November 2003 einen Rückschlag erlitten. Die Kommission Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) des Nationalrates lehnte ihren eigenen Vorschlag ab, den Schutz vor Naturgefahren und Erdbeben in der Verfassung zu verankern.

"Ein grober Fehler", kommentierte die SGEB. Mit dem neuen Verfassungsartikel hätte der Bund dafür sorgen können, dass mindestens öffentliche Gebäude wie Spitäler, Schulen oder Bahnhöfe erdbebengerecht gebaut würden. Zugleich wäre der Artikel Grundlage für ein Gesetz über die Erdbebenvorsorge gewesen.

(fest/sda)

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