Auf dem Weg zur IS verhaftet

Bundes-Klage gegen Dschihadreisenden

publiziert: Freitag, 19. Feb 2016 / 11:34 Uhr / aktualisiert: Freitag, 19. Feb 2016 / 13:40 Uhr
Das Bundesgericht entscheidet über das Schicksal des Dschihadisten.
Das Bundesgericht entscheidet über das Schicksal des Dschihadisten.

Bern - Zum ersten Mal in der Schweiz wird ein mutmasslicher Dschihadreisender, der vor seiner Ausreise in ein Kampfgebiet verhaftet werden konnte, vor Gericht gebracht. Der 25-jährige Schweizer aus Winterthur muss sich vor Bundesstrafgericht verantworten.

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Die Bundesanwaltschaft reichte gemäss Mitteilung vom Freitag am Donnerstag eine Klage ein. Sie wirft dem Beschuldigten in der Anklageschrift vor, er habe beabsichtigt, sich dem Islamischen Staat anzuschliessen.

Der junge Mann wird mutmasslicher Verstösse gegen das sogenannte IS-Gesetz beschuldigt sowie allenfalls der Unterstützung einer kriminellen Organisation. Des Weiteren werden ihm mehrfache Verstösse gegen das Verbot von Gewaltdarstellungen zur Last gelegt.

Die Strafanträge zu den Sanktionen werden anlässlich der Hauptverhandlung gestellt, heisst es vonseiten der Bundesanwaltschaft. Für die Vergehen sieht das Gesetz eine Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren vor. Es ist dies der erste Fall dieser Art, der vors Bundesstrafgericht in Bellinzona gelangt.

Zwei Wochen in U-Haft

Der 25-Jährige war am 7. April 2015 bei seiner Ausreise am Flughafen Zürich von der Kantonspolizei Zürich festgenommen worden. Er wollte offenbar via Istanbul in das syrisch-irakische Kriegsgebiet reisen.

Zwei Wochen später wurde er aus der Untersuchungshaft entlassen. Es bestünden keine Haftgründe mehr, teilte die Bundesanwaltschaft damals mit. Der Haftrichter erliess eine Ausweis- und Reisesperre für den Winterthurer, es wurden ihm also Pass und ID eingezogen sowie eine Meldepflicht bei der Polizei erlassen.

46 hängige Strafverfahren

Die nun angereichte Anklage sei ein weiteres Element in der konsequenten Strafverfolgung aller Personen in der Schweiz, die sich am dschihadistisch motivierten Terrorismus zu beteiligen versuchen, oder diesen mit Propagandamitteln unterstützen, schreibt die Bundesanwaltschaft.

Zurzeit sind bei der Bundesanwaltschaft 46 Strafverfahren im Themenkomplex des dschihadistisch motivierten Terrorismus hängig. Es handelt sich dabei primär um den Verdacht der propagandistischen Unterstützung terroristischer Organisationen.

Am Donnerstag war bekannt geworden, dass im Februar offenbar keine weiteren Personen aus der Schweiz in den Dschihad gereist sind. Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) korrigierte die Gesamtzahl der Dschihadreisenden gar nach unten.

Im Januar war der Dienst noch von 73 Fällen ausgegangen - neu sind es noch 72. Die Zahl bezieht sich auf Personen, die seit 2001 mutmasslich in den heiligen Krieg gezogen sind: 58 reisten nach Syrien und in den Irak, 14 nach Somalia, Afghanistan und Pakistan.

Viele Verdächtige haben Schweizer Pass

Aus dem Dschihad zurückgekehrt sind insgesamt zwölf Personen - neun dieser Fälle sind bestätigt, drei sind unbestätigt. Letzteren geht der NDB gemäss eigenen Angaben weiterhin nach.

Von den 72 Dschihadreisenden auf der Liste haben 28 einen Schweizer Pass; 16 von ihnen sind Doppelbürger. Weitere Details gibt der Nachrichtendienst nicht bekannt. Seit gut einem Jahr publiziert er regelmässig die Anzahl Personen, die aus dschihadistischen Motiven aus der Schweiz in Konfliktgebiete reisen.

(bert/sda)

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Ausreise
"58 reisten nach Syrien und in den Irak, 14 nach Somalia, Afghanistan und Pakistan"
Sehr gut, dass die nach Syrien, Irak etc. ausgereist sind! Nicht auszudenken, wenn die noch hier wären, Familien gründen und Kinder "erziehen" würden und weiterhin den Sozialwerken/Steuerzahlern auf der Tasche liegen würden.
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