Affäre Falciani

Bundesanwaltschaft klagt Genfer Datendieb Hervé Falciani an

publiziert: Donnerstag, 11. Dez 2014 / 11:45 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 11. Dez 2014 / 12:10 Uhr
Falciani soll gemäss Anklage die Daten ab Oktober 2006 bis zu seiner vorübergehenden Festnahme im Dezember 2008 auf eigene Datenträger kopiert haben.
Falciani soll gemäss Anklage die Daten ab Oktober 2006 bis zu seiner vorübergehenden Festnahme im Dezember 2008 auf eigene Datenträger kopiert haben.

Bern - Der flüchtige Bankdatendieb Hervé Falciani ist von der Bundesanwaltschaft (BA) beim Bundesstrafgericht wegen qualifiziertem wirtschaftlichem Nachrichtendienst, unbefugter Datenbeschaffung, Verletzung des Geschäftsgeheimnisses und Bankgeheimnisverletzung angeklagt worden. Das Gerichtsverfahren dürfte in Abwesenheit des Angeklagten durchgeführt werden.

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Das Gerichtsverfahren dürfte in Abwesenheit des Angeklagten durchgeführt werden. Der damalige Mitarbeiter der HSBC Private Bank in Genf war nach ersten Hinweisen im Dezember 2008 zwar polizeilich befragt worden.
Er gab damals an, ein Datenbank-Projekt mit fiktiven Namen entwickelt zu haben und mit dieser Geschäftsidee bei dortigen Banken vorstellig geworden zu sein. Ein Haftgrund bestand vorerst aber nicht. Als die BA ihn einen Tag später vernehmen wollte, setzte er sich ins Ausland ab.

Trotz Beteuerungen kehrte er nicht mehr in die Schweiz zurück. 2009 wurde der französisch-italienische Staatsbürger international zur Verhaftung ausgeschrieben. Im Sommer 2012 wurde er in Barcelona verhaftet. Nach wenigen Monaten in Auslieferungshaft wurde Falciani wieder entlassen. Im Mai 2013 entschied der spanische Gerichtshof, den Mann nicht an die Schweiz auszuliefern.

Verfahren in Abwesenheit möglich

Die Bundesanwaltschaft ist trotz der Flucht des Anklagten der Meinung, dass sich Falciani für die ihm vorgeworfenen Taten vor einem Schweizer Gericht verantworten soll. Die Schweizerische Strafprozessordnung schliesst ein Gerichtsverfahren bei Abwesenheit der beschuldigten Person nicht aus. Die Anklageschrift wurde beim Bundesstrafgericht in Bellinzona eingereicht.

Die BA wirft dem ehemaligen HSBC-Informatiker gemäss ihrer Mitteilung vor, seit Februar 2008 libanesischen Bankinstituten, der französischen Steuerbehörde in Paris und anderen ausländischen Behörden Daten aus den Datenbanken seiner ehemaligen Arbeitgeberin übermittelt zu haben. Diese Daten betrafen interne Abläufe der Bank sowie Informationen über Bankverbindungen von HSBC-Kunden.

"Erhebliche Datenmenge"

Falciani soll gemäss Anklage die Daten ab Oktober 2006 bis zu seiner vorübergehenden Festnahme im Dezember 2008 auf eigene Datenträger kopiert haben. Er sei sich seines illegalen Vorgehens voll bewusst gewesen.

Die Bundesanwaltschaft geht gemäss Anklageschrift von einer erhebliche Datenmenge aus. Diese habe Falciani unbefugterweise aus mehreren getrennten Systemen beschafft, um diese neu zu ordnen respektive in Relation zu setzten.

Der Beschuldigte habe Daten und Informationen über Bankkunden persönlicher wie finanzieller Art zusammengetragen und dabei ganze Kundenprofile erstellt, um sie - wie die Bundesanwaltschaft annimmt - zumindest in der Anfangszeit im Libanon zu versilbern.

Fall sorgte international für Schlagzeilen

Der international beachtete Fall kam mit einem Hinweis ins Rollen, wonach ein Mann und eine Frau versucht hatten, Bankdaten in Libanon zu verkaufen. Die Schweizerischen Bankiervereinigung meldete den Vorfall der BA. Diese nahm im April 2008 durch einen Polizeibericht der Bundeskriminalpolizei (BKP) Kenntnis von den Vorgängen und eröffnete im Mai 2008 ein Strafverfahren.


Die Identität des Mannes, der im Libanon unter einem Pseudonym auftrat, war zu Beginn der Strafuntersuchung unbekannt. Erst im Dezember 2008, im Zuge von Hausdurchsuchungen in Genf, lüftete sich das Geheimnis um seine Person. Nach seiner Flucht wurde Falciani im Ausland als Held gefeiert.

Staatskrise zwischen Frankreich und der Schweiz

Dies war vor allem der Fall, nachdem er seine Daten an die französischen Steuerbehörden weitergegeben hatte. Aufgrund dieser Daten ging Frankreich gegen französische Steuerflüchtlinge vor. Als der Vorgang bekannt wurde, führte dies zu einer Krise zwischen Bern und Paris.

Der Streit wurde aber beigelegt. Frankreich willigte ein, die Daten zurückzugeben. Im Februar 2012 entschied die französische Justiz, dass die gestohlenen Daten nicht als Beweis gegen Steuersünder verwendet werden dürfen.

Dennoch durfte Falciani im Juli 2013 französischen Parlamentsabgeordneten im Rahmen einer geschlossenen Sitzung der Nationalversammlung die "industriell betriebene" Steuerhinterziehungsmethoden seines ehemaligen Arbeitgebers beschreiben. Die Befragung stand im Zusammenhang mit dem Entwurf eines Gesetzes gegen Steuerhinterziehung, der damals im französischen Parlament diskutiert wurde.

Untersuchung gegen weitere Person eingestellt

Die Rolle einer weiteren ehemaligen HSBC-Angestellten, zu der Falciani eine persönliche Beziehung unterhielt und mit der er nach Libanon reiste, stellte sich im Nachhinein als untergeordnet dar. Die franko-libanesische Staatsbürgerin schien den Geheimnisverrat bei den Aktivitäten in Libanon nicht als solchen zu erkennen. Die Bundesanwaltschaft hat das Verfahren gegen die Frau inzwischen eingestellt.

(flok/sda)

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