Bundesanwaltschaft wird im Fall Roschacher gerügt

publiziert: Dienstag, 8. Jan 2008 / 12:38 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 8. Jan 2008 / 14:24 Uhr

Bellinzona - Die Bundesanwaltschaft (BA) hat mit der Offenlegung der ominösen Papiere von Oskar Holenweger gegenüber der GPK das Untersuchungsgeheimnis verletzt. Zu diesem Schluss kommt das Bundesstrafgericht. Massnahmen hält es nicht für erforderlich.

Das Bundesstrafgericht sieht das Untersuchungsgeheimnis verletzt.
Das Bundesstrafgericht sieht das Untersuchungsgeheimnis verletzt.
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Die BA hatte der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK) die Holenweger-Papiere im August gezeigt und herausgegeben. Die ominösen Flipchart-Skizzen waren von der Stuttgarter Polizei bei einer Kontrolle Holenwegers gefunden und der Schweiz für ein Verfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung zugänglich gemacht worden.

Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hat als fachliche Aufsichtsbehörde der BA nun festgestellt, dass diese mit der Offenlegung von Holenwegers Unterlagen gegenüber der GPK objektiv das Untersuchungsgeheimnis verletzt hat. Die Aufsichtsanzeige gegen die BA war von Alt Bundesrat Christoph Blocher erhoben worden.

Gemäss dem Entscheid aus Bellinzona haben die parlamentarischen Aufsichtskommissionen kein Recht auf Einsicht in Akten aus hängigen Ermittlungsverfahren. Die BA treffe damit keine Pflicht, Akten aus einem solchen Verfahren zu nennen oder herauszugeben.

Die BA sei auch nicht berechtigt, der Oberaufsichtsbehörde von sich aus Informationen aus laufenden Ermittlungsverfahren zu erteilen. Da im Strafverfahren die Persönlichkeitsrechte des Beschuldigten tangiert seien, habe eine Information aufgrund des Untersuchungsgeheimnisses grundsätzlich zu unterbleiben.

Keine Massnahmen

Trotz dem Rechtsverstoss sieht das Bundesstrafgericht keinen Anlass für Massnahmen gegenüber der BA. Es bestünden keine Anhaltspunkte, dass sie systematisch Einsicht in Akten hängiger Verfahren gewähren würde.

Die BA verteidigt derweil ihr Vorgehen. Sie vertritt die Meinung, dass sie bei der Offenlegung der Papiere gegenüber der GPK die gesetzlichen Vorschriften eingehalten habe.

Die GPK und die GPK-Subkommission unter Leitung von Nationalrätin Lucrezia Meier-Schatz (CVP/SG) hatten gestützt auf die fraglichen Unterlagen von einem möglichen Komplott gegen Ex-Bundesanwalt Valentin Roschacher gesprochen.

(fest/sda)

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