Schwarzgeld

Bundesanwaltschaft zieht 6,4 Mio. Franken an Mafiageldern ein

publiziert: Donnerstag, 3. Jul 2014 / 13:50 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 3. Jul 2014 / 14:59 Uhr
Das Verfahren gegen Massismo Ciancimino wurde eingestellt. (Archivbild)
Das Verfahren gegen Massismo Ciancimino wurde eingestellt. (Archivbild)

Bern - Die Bundesanwaltschaft hat 6,4 Millionen Franken einzogen, die der mittlerweile verstorbene Mafioso und ehemalige Bürgermeister von Palermo, Vito Ciancimino, auf Schweizer Banken hinterlegt hatte. Das Verfahren gegen seinen Sohn Massimo Ciancimino wurde eingestellt.

5 Meldungen im Zusammenhang
Gestützt auf Anzeigen bei der Geldwäscherei-Meldestelle des Bundes, hatte die Bundesanwaltschaft 2005 ein Verfahren wegen Geldwäscherei und Urkundenfälschung gegen Massimo Ciancimino und zwei ehemalige Berater seines 2002 verstorbenen Vaters eröffnet. Die Schweizer Banken waren hellhörig geworden, als sie von Geldwäscherei-Ermittlungen gegen diese Personen in Italien erfuhren.

Im April 2011 wurde Massimo Ciancimino in Italien verhaftet. Die Staatsanwälte beschuldigten ihn, falsche Dokumente vorgelegt zu haben, die Verstrickungen zwischen der Mafia und dem Ex-Polizeichef Gianni De Gennaro bezeugen würden. Das Oberste Kassationsgericht in Rom verurteilte Ciancimino im Oktober 2011 zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten.

Knapp drei Jahre später hat die Bundesanwaltschaft das Verfahren gegen ihn und Mitbeschuldigte eingestellt - «in Anwendung des Opportunitätsprinzips», wie Mediensprecherin Jeannette Balmer am Donnerstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda mitteilte. Sie bestätigte damit einen Bericht der «Neuen Zürcher Zeitung».

Verteilung der Gelder unklar

Massimo Ciancimino war bereits 2006 verhaftet worden. Danach hatte er sich zur Zusammenarbeit der mit der sizilianischen Justiz entschlossen. Er soll in der Schweiz die Schwarzgelder seines einflussreichen Vaters gewaschen haben.

Diese Gelder in Höhe von 6,4 Millionen Franken, die seit 2005 eingefroren auf Schweizer Konten liegen, zieht die Bundesanwaltschaft nun ein. Beschwerden der Kontoinhaber gegen diesen Entscheid wies das Bundesstrafgericht in Bellinzona Anfang Mai ab. Weil die Kontoinhaber auf den Weiterzug ans Bundesgericht in Lausanne verzichteten, ist die Einziehung rechtskräftig.

Noch offen ist zurzeit die Frage, wie das Geld verteilt wird. Italien hat sich auf dem Rechtshilfeweg für den Schweizer «Ciancimino-Schatz» interessiert, wie die «Neue Zürcher Zeitung» schreibt. Gestützt auf das Bundesgesetz über die Teilung eingezogener Vermögenswerte, dürfte das Bundesamt für Justiz mit Italien nun eine Teilungsvereinbarung aushandeln. In der Regel wird das Geld zu gleichen Quoten auf die beteiligten Staaten verteilt.

(ww/sda)

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