Bundesgericht bestätigt Freispruch für Pädophilen

publiziert: Mittwoch, 25. Jun 2008 / 13:43 Uhr

Bern - Die Zürcher Justiz hat zu Recht einen pädophilen Mann freigesprochen, der nach einer Internet-Falle der Polizei eine 13-Jährige für Sex treffen wollte. Laut Bundesgericht hätte die verdeckte Ermittlung richterlich genehmigt werden müssen.

Auf dem Computer wurden kinderpornografische Bilder gefunden.
Auf dem Computer wurden kinderpornografische Bilder gefunden.
Der heute 29-Jährige hatte 2005 im Chat-Forum «kidstalk» von Bluewin Kontakt mit «manuela 13» aufgenommen. Hinter dem Pseudonym steckten Ermittler der Stadtpolizei Zürich. Der im Tessin wohnhafte Mann konfrontierte die vermeintlich Dreizehnjährige im Chat mit sexuellen Aufforderungen und Fragen.

Er äusserte dabei auch, bereits mit einer Dreizehnjährigen Sex gehabt zu haben. Nach einer Stunde schlug er vor, nach Zürich zu kommen, um im Auto «alles zu machen» und es wurde für den nächsten Tag morgens um 11 Uhr ein Treffen am Hauptbahnhof vereinbart. Als der Mann am Treffpunkt erschien, wurde er festgenommen.

Bei der anschliessenden Durchsuchung seiner Wohnung wurden auf einem Computer kinderpornografische Bilder gefunden. Das Zürcher Obergericht sprach den Mann im vergangenen September von den Vorwürfen des untauglichen Versuchs sexueller Handlungen mit Kindern und der Pornografie frei.

Ungültige Beweise

Die Staatsanwaltschaft gelangte dagegen ans Bundesgericht, das ihre Beschwerde nun abgewiesen hat. Laut den Lausanner Richtern muss die Falle der Polizei als verdeckte Ermittlung im Sinne des entsprechenden Bundesgesetzes gelten. Als solche hätte für die Aktion eine richterliche Genehmigung eingeholt werden müssen.

Da dies nicht der Fall gewesen sei, dürften die gewonnenen Beweise nicht verwertet werden. Gemäss dem höchstrichterlichen Urteil gilt als verdeckte Ermittlung grundsätzlich ein Vorgehen, bei dem sich die Polizei nicht als solche zu erkennen gibt und der Verdächtigte getäuscht wird.

(smw/sda)

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