Bundesgericht bestätigt Urteil gegen Zürcher Kinderarzt

publiziert: Freitag, 24. Jan 2003 / 13:53 Uhr

Lausanne - Das Zürcher Verwaltungsgericht durfte einem Kinderarzt aus Männedorf ZH die Behandlung männlicher Patienten in seiner Praxis verbieten, weil er Knaben sexuell missbraucht hat. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde abgewiesen.

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Die Zürcher Gesundheitsdirektion hatte dem heute 65-jährigen Kinderarzt im vergangenen März die Praxisbewilligung entzogen. Sie reagierte damit auf seine Verurteilung zu viereinhalb Monaten Gefängnis bedingt wegen sexueller Handlungen mit einem Knaben.

Das Verwaltungsgericht entschied auf seine Beschwerde hin im Juni, dass er in seiner Praxis nur noch Patientinnen behandeln dürfe. Die Behandlung männlicher Patienten jeglichen Alters und die Teilnahme am ärztlichen Notfalldienst wurden ihm verboten. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde nun abgewiesen.

Es bestätigte dabei zunächst die Feststellungen des Verwaltungsgerichts, dass es sich nicht nur um voyeuristische Übergriffe an Jugendlichen gehandelt habe und der Betroffene auch eine Gefahr für jüngere Knaben im vorpubertären Alter darstellen könne.

Dass das Verwaltungsgericht bei dieser Einschätzung auch Vorfälle berücksichtigt habe, die namentlich wegen Verjährung nicht zu einer Verurteilung geführt hätten, sei nicht zu beanstanden.

Der Kinderarzt war 1999 vom Bezirksgericht Meilen ZH in einem Fall wegen sexueller Handlungen mit einem Kind und Pornografie zu viereinhalb Monaten Gefängnis bedingt verurteilt worden. In weiteren Fällen sprach das Gericht ihn frei. Das Obergericht bestätigte das Urteil im Mai 2001 bis auf die Verurteilung wegen Pornografie.

(bert/sda)

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