Bundesgericht bestätigt Verurteilung von Ausschaffungshäftling

publiziert: Freitag, 1. Nov 2002 / 12:53 Uhr

Lausanne - Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Kongolesen bestätigt, der einem Polizisten bei der Ausschaffung einen Kopfstoss versetzt hat. Laut den Lausanner Richtern galt an Bord der Swissair-Maschine trotz offenen Türen Schweizer Recht.

Der damals 24-Jährige Lukombo Lombesi hatte bei der Ausschaffung im Mai 1999 einem Begleitpolizisten bei der Zwischenlandung in Kamerun einen Kopfstoss versetzt und ihm das Nasenbein gebrochen. Das Zürcher Obergericht verurteilte ihn dafür 2001 wegen einfacher Körperverletzung und weiteren Delikten zu 14 Monaten Gefängnis.

In seiner dagegen erhobenen Beschwerde argumentierte der Verurteilte, der Zwischenfall an Bord der Swissair-Maschine im kamerunischen Yaoundé falle nicht unter schweizerisches Strafrecht und sei nicht Sache der Schweizer Gerichte. Das Bundesgericht verwarf diese Ansicht und wies seine Beschwerde ab.

Die Tat sei an Bord eines schweizerischen Luftfahrzeuges ausserhalb der Schweiz verübt worden, hielt es fest. Damit gelte gemäss Artikel 97 des Luftfahrtgesetzes Schweizer Strafrecht. Dass sich die Maschine zum Zeitpunkt des Vorfalls am Boden befunden habe und die Aussentüren geöffnet gewesen seien, ändere daran nichts.

Der Fall von Lukombo Lombesi war in die Schlagzeilen geraten, weil er beim Transport in die Demokratische Republik Kongo von seinen Beleitpolizisten gefesselt und geknebelt worden war. Auf Druck von aufgebrachten Passagieren musste der Ausschaffungsversuch abgebrochen und Lombesi in die Schweiz zurückgebracht werden.

(fest/sda)

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