Bundesgericht bestätigt Verurteilung von Zürcher Puffmutter

publiziert: Mittwoch, 15. Jan 2003 / 12:42 Uhr

Lausanne - Die Betreiberin von vier Bordellen in Zürich ist laut Bundesgericht zu Recht wegen Förderung der Prostitution und Menschenhandel verurteilt worden. In zwei anderen Punkten hat es ihre Beschwerde gutgeheissen.

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Die Frau war im Januar 2001 vom Zürcher Obergericht wegen Menschenhandels, Förderung der Prostitution und weiterer Delikte zu viereinhalb Jahren Zuchthaus und 10 000 Franken Busse verurteilt worden. Sie hatte zwischen 1993 und 1998 in ihren vier Salons in Zürich 39 Thailänderinnen illegal als Prostituierte beschäftigt.

Um deren Auswahl und Einreise war sie selber besorgt. Nach der Ankunft der Frauen in der Schweiz nahm ihnen die Puffmutter jeweils die Pässe und das Rückflugticket ab. In den Bordellen mussten die Frauen täglich 17 Stunden anwesend sein. Vom Entgeld erhielten sie nur 40 % Prozent.

Telefonieren aus dem Salon war verboten und in den Ausgang durften die Frauen - wenn überhaupt - nur in Gruppen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Verurteilten nun teilweise gutgeheissen, die Schuldsprüche wegen Förderung der Prostitution und Menschenhandel aber bestätigt.

Bezüglich Förderung der Prostitution hielten die Lausanner Richter fest, dass die Frauen unter starken und anhaltenden Druck gesetzt worden seien. Dadurch hätten sie nicht mehr frei entscheiden können, ob und wie sie ihrem Gewerbe nachgehen wollten.

Dass die Frauen formal ihr Einverständnis gegeben hätten, spiele wegen ihrer prekären wirtschaftlichen Lage in Thailand keine Rolle. Das gleiche gelte beim Menschenhandel. Nicht haltbar ist laut Bundesgericht hingegen die Verurteilung wegen Festhaltens in der Prostitution, da die Betroffenen ihre Tätigkeit nicht hätten aufgeben wollen.

Die Sache geht nun zu neuem Entscheid zurück ans Zürcher Obergericht.

(bert/sda)

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