Bundesgericht hält nichts von Blochers Sparplänen

publiziert: Donnerstag, 14. Jul 2005 / 20:15 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 14. Jul 2005 / 21:26 Uhr

Lausanne - Die Ankündigung von Bundesrat Christoph Blocher, das Budget des Bundesgerichts um einen Fünftel zu kürzen, kommt beim höchsten Gericht schlecht an.

Einen Abbau der Mittel schliessen die beiden Gerichte nicht grundsätzlich aus.
Einen Abbau der Mittel schliessen die beiden Gerichte nicht grundsätzlich aus.
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Die vom Justizminister verlangten oganisatorischen Sparvarianten will es nicht ausarbeiten.

Das Bundesgericht und das Eidgenössische Versicherungsgericht hätten Bundesrat Blocher am 8. Juli über diese Absicht unterrichtet, heisst es in einer gemeinsamen Mitteilung der beiden Gerichte.

Kürzungen schliessen sie indes nicht grundsätzlich aus. Doch diese müssten sachlich gerechtfertigt sein, hiess es. Eine Budgetkürzung könne aber nur Gegenstand des direkt mit dem Parlament auszuhandelnden Voranschlages sein.

Richterbestand

Bundesgericht und EVG sind zudem der Auffassung, dass die Zahl von insgesamt 41 Gerichtsmitgliedern nicht verändert werden kann. Sie beriefen sich auf das vom Parlament im Juni genehmigte und voraussichtlich ab Anfang 2007 geltende Bundesgerichtsgesetz.

Den Richterbestand lediglich auf Grund grober Einschätzungen und ohne Erfahrungen mit den neuen Vorgaben zu ändern, sei unvorsichtig und könne das Funktionieren des Gerichts gefährden.

Blochers Sparforderung

In Artikeln in Schweizer Zeitungen und auf der Internetseite des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements hatte Blocher am Donnerstag seine Sparforderung beim Bundesgericht begründet. Die Totalrevision der Bundesrechtspflege, mit der ein erster Teil der Justizreform umgesetzt werde, bringe eine ganze Reihe Entlastungen.

Blocher nannte unter anderem die Integration des EVG in das Bundesgericht in Lausanne, das Bundesstrafgericht, das ab 2007 geplante Bundesverwaltungsgericht sowie eine geringere Geschäftslast. Diese Umstände würden nach einer Neuorganisation mit entsprechenden Folgen für die Richterzahl und die Kosten rufen.

Angesichts der weit gehenden Autonomie des obersten Gerichtes habe er den beiden Gerichten vorgeschlagen, selbst vier Varianten für ihre künftige Organisation auszuarbeiten und den ihrer Meinung nach besten Weg zu weisen, schrieb Blocher. Als Ausgangspunkt setzte er um 20 Prozent tiefere Ausgaben ab 2008.

(bert/sda)

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