Bundesgericht hat zu Einbürgerungsfragen nichts zu sagen

publiziert: Dienstag, 23. Sep 2003 / 17:09 Uhr

Bern - Das Bundesgericht hat sich in Einbürgerungsfragen grundsätzlich nicht einzumischen. Wenn aber offensichtlich das verfassungsmässig garantierte Diskriminierungsverbot verletzt wird, ist eine Beschwerde an das höchste Gericht zulässig.

Der Ständerat hat mit 23 zu 8 Stimmen die Totalrevision der Bundesrechtspflege verabschiedet und dem Nationalrat zugesandt. Im Zentrum der Debatte standen die Bundesgerichtsurteile, dass negative Einbürgerungsentscheide vor dem Bundesgericht angefochten werden dürfen.

Mit 22 zu 16 Stimmen erklärte der Ständerat, dass Beschwerden gegen Einbürgerungsentscheide vor Bundesgericht unzulässig sind. Gleichzeitig entschied er mit 25 zu 14 Stimmen auf Antrag von Toni Dettling (FDP/SZ), dass bei Verfahrensfehlern und grundsätzlichen Rechtsfragen Rekurse möglich sind.

Bei der Revision der Bundesgerichtpflege geht es vorab um die Entlastung der Gerichte in Lausanne und Luzern. Bei einer ständig wachsenden Zahl von Rechtshändeln sei die Zahl der Richterinnen und Richtern seit 20 Jahren unverändert geblieben, sagte Kommissionssprecher Rolf Schweiger (FDP/ZG).

In dieser Lage gebe es zwei Möglichkeiten: die Zahl der Gerichtspersonen zu erhöhen oder die Zahl der Fälle zu reduzieren, sagte Schweiger. Ein Riesengericht würde eine einheitliche Rechtssprechung gefährden.

Die Entlastung des Bundesgerichtes mit Vorinstanzen und einer massvollen Beschränkung des Zugangs nach Lausanne und Luzern sei nötig, sagte Justizministerin Ruth Metzler. Das Volk wolle sorgfältige und nicht nur rasche Richtersprüche. Vor dem Gang zum Bundesgericht seien die kantonalen Instanzenwege zu beschreiten.

(bert/sda)

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