Interkonnektions-Sieg

Bundesgericht kommt Swisscom entgegen

publiziert: Mittwoch, 7. Nov 2001 / 13:02 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 7. Nov 2001 / 18:34 Uhr

Lausanne - Die Swisscom muss ihre Preise für Mietleitungen und Übertragungsmedien nicht senken. Das Bundesgericht hat den Interkonnektions-Streit mit der Zürcher Firma Commcare zu Gunsten von Swisscom entschieden.

Swisscom und Commcare hatten sich gegen eine Verfügung der Eidg. Kommunikationskommission (ComCom) beschwert. Die Mietleitungen der Swisscom wurden darin dem Regime der Interkonnektion unterstellt. Somit hätten die Leitungen der Konkurrenz zu kosten- anstatt zu marktorientierten Preisen angeboten werden müssen.

Die Commcare ihrerseits wollte vor dem Bundesgericht ein gleiches Zugeständnis bei den Übertragungsmedien erstreiten.

Die Lausanner Richter haben nun entschieden, dass weder Mietleitungen noch Übertragungsmedien von der gesetzlichen Interkonnektionspflicht erfasst werden.

Falls Mietleitungen und Übertragungsmedien dem Interkonnektionsregime unterstellt werden sollen, ist dies laut Bundesgericht einzig Sache des Gesetzgebers und des Bundesrates.

Wäre die Beschwerde der Commcare gutgeheissen worden, hätte die Swisscom ihre Preise für Mietleitungen rückwirkend deutlich senken müssen. Die ComCom hatte Reduktionen von 14 bis 63 Prozent angeordnet.

(bb/sda)

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