Bundesgericht rechtfertigt tiefere Löhne für Kindergärtnerinnen

publiziert: Freitag, 8. Nov 2002 / 13:47 Uhr / aktualisiert: Freitag, 8. Nov 2002 / 14:24 Uhr

Lausanne - Weil die Freiburger Kindergärtnerinnen 25 % weniger arbeiten als Primarlehrer, dürfen sie auch entsprechend tiefer entlöhnt werden. Das Bundesgericht hat begründet, wieso keine geschlechtsbedingte Lohndiskriminierung vorliegt.

Kindergärtnerinnen erhalten wegen kürzerer Arbeitszeit weniger Lohn.
Kindergärtnerinnen erhalten wegen kürzerer Arbeitszeit weniger Lohn.
Bei der Funktion der Kindergärtnerin handle es sich im Kanton Freiburg faktisch um eine Teilzeitstelle, hält das Bundesgericht in der Begründung seines im Grundsatz bereits bekannten Entscheides vom 8. Oktober fest. Der Arbeitsgrad der Kindergärtnerinnen betrage im Vergleich mit den Primarlehrern nur 75 %.

Die Arbeitszeit der Kindergärtnerinnen liege bei 37,5, diejenige der Primarlehrer bei 50 Stunden pro Woche. Die Lohndifferenz habe demgegenüber bis 1997 maximal 23 % betragen, danach rund 20,3 %. Proportional werde der typische Frauenberuf Kindergärtnerin damit nicht schlechter entlöhnt als die Funktion eines Primarlehrers.

Nichts mit Diskriminierung zu tun hat laut Bundesgericht das Argument, ein Kindergärtnerinnengehalt erlaube keine standesgemässe Existenz. Hier werde die kantonale Lohnpolitik als solche in Frage gestellt. Im interkantonalen Vergleich würden in Freiburg nämlich Kindergärtnerinnen und Primarlehrer gut 19 % weniger verdienen.

Der Lohnstreit geht aufs Jahr 1994 zurück, als die Kindergärtnerinnen vom Staatsrat eine höhere Einreihung verlangten. Per 1997 reihte des Staatsrat die Kindergärtnerinnen um eine Stufe höher in die Gehaltsklasse 10 ein.

Dagegen gelangten die Betroffenen zunächst ans Freiburger Verwaltungsgericht, das ihre Beschwerde im April 2001 abwies. In der Folge reichten sie Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Bundesgericht ein.

(bert/sda)

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