Bundesgericht verlangt mehr Aufmerksamkeit

publiziert: Montag, 16. Dez 2002 / 13:39 Uhr / aktualisiert: Montag, 16. Dez 2002 / 13:55 Uhr

Lausanne - Wer sich mit seinem Fahrzeug einem Zebrastreifen mit Verkehrsinsel nähert, muss auch Fussgänger auf der linken Strassenseite im Auge behalten. Laut Bundesgericht ist zu prüfen, ob Anzeichen für einen fehlenden Sicherheitshalt bestehen.

Fussgängerstreifen am Central, Tramhaltestelle und Verkehrsknotenpunkt in Zürich.
Fussgängerstreifen am Central, Tramhaltestelle und Verkehrsknotenpunkt in Zürich.
Eine Automobilistin hatte sich im Oktober 2000 in Turgi AG einem Zebrastreifen mit Verkehrsinsel genähert. Als sie noch 30 Meter entfernt war, betrat eine Fussgängerin den Streifen auf der linken Fahrbahn. Die Autolenkerin bremste nicht. Die Fussgängerin lief ohne Stopp auf der Insel weiter, worauf es zur Kollision kam.

In der Folge verurteilte die Aargauer Justiz die Autolenkerin wegen fahrlässiger Körperverletzung begangen durch Missachtung des Fussgängervortritts zu 300 Franken Busse. Nachdem das Bundesgericht ihre dagegen erhobene Beschwerde gutgeheissen hat, muss das Aargauer Obergericht den Fall nun neu beurteilen.

Das Obergericht war zum Schluss gekommen, die Autolenkerin habe spätestens in dem Moment bremsen müssen, als die Fussgängerin links die Fahrbahn betreten habe. Das stimmt laut Bundesgericht nur bedingt. Zwar müssten Fussgänger auf der Verkehrinsel halten und ihr Vortrittsrecht erneut prüfen, hielt es fest.

Auf diesen Zwischenstopp dürften Autofahrer grundsätzlich auch vertrauen. Indessen hätten sie das Geschehen auf der Gegenfahrbahn und dem linksseitigen Trottoir auf Anzeichen zu beobachten, ob ein Fussgänger die Strasse in einem Zug und damit verkehrswidrig überqueren könnte, was keineswegs ausserordentlich sei.

Ob solche Anzeichen bestehen würden, hänge von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Das Obergericht habe deshalb erneut zu prüfen, ob und in welchem Moment das Fehlverhalten der Fussgängerin zu erkennen gewesen sei und ob in diesem Fall ein Bremsmanöver die Kollision hätte verhindern können.

(bert/sda)

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