Urteil bestätigt

Bundesgericht weist Beschwerde von Iraker ab

publiziert: Donnerstag, 26. Apr 2012 / 13:36 Uhr
Der Iraker muss in den Knast. (Symbolbild)
Der Iraker muss in den Knast. (Symbolbild)

Lausanne - Ein junger Iraker muss wegen zwei brutalen Angriffen definitiv für mehr als acht Jahre ins Gefängnis. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mannes abgewiesen, der 2009 mit seinem Bruder im Zürcher Hauptbahnhof einen 19-Jährigen attackiert hatte.

Die beiden damals 20 und 21 Jahre alten Brüder hatten ihr Opfer zusammen mit einer dritten Person im Juni 2009 zunächst bei der Schifflände in Zürich angegriffen. Als der Verletzte in den Hauptbahnhof flüchten konnte, verfolgten sie ihn.

Sie überwältigten den Mann und traktierten den am Boden liegenden mit Fusstritten. Mehrere Schläge mit einer Eisenstange verfehlten ihn nur knapp. Das Opfer erlitt zwei ausgeschlagene Zähne, eine Gehirnerschütterung und eine Rissquetschwunde an der Unterlippe.

Schwere Verletzungen in Kauf genommen

Das Zürcher Obergericht sprach einen der Brüder 2010 der versuchten schweren Körperverletzung schuldig. Es verurteilte ihn zu dreieinhalb Jahren Gefängnis, als Zusatz zu einer früheren Strafe über vier Jahre und neun Monate, die der Täter ebenfalls wegen schwerer Körperverletzung erhalten und noch nicht abgesessen hatte.

Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mannes nun abgewiesen. Laut den Richtern in Lausanne steht zunächst fest, dass der Betroffene und sein Bruder mit ihren Angriffen zumindest in Kauf genommen haben, ihr Opfer schwerwiegend zu verletzen.

Der Iraker hatte weiter argumentiert, dass die Zusatzstrafe von dreieinhalb Jahren Gefängnis massiv übersetzt sei. Zusammen mit der ersten Verurteilung betrage der Freiheitsentzug über acht Jahre. Hätte er beide Taten zusammen verübt, wäre er besser weggekommen. Laut Gericht wurde indessen zu Recht keine Gesamtstrafe verhängt. (Urteil 6B_180/2011 vom 5.4.2012; BGE-Publikation)

(bg/sda)

Dann bleibt...
nur zu hoffen, dass nach dem Absitzen der Strafe auch die konsequente Ausweisung erfolgt. Die für den Steuerzahler bis jetzt schon angefallenen Kosten reichen doch schon zu genüge.
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