Bundesgericht will Ersatz für Schubarth und Ruhe

publiziert: Dienstag, 7. Okt 2003 / 18:12 Uhr

Lausanne - Das Bundesgericht will so schnell wie möglich wieder 30 arbeitende Richter und Ruhe. Das Gericht hat Stellung zum Untersuchungsbericht der Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) der eidgenössischen Räte über den Fall Schubarth bezogen.

Das Bundesgericht will Ruhe.
Das Bundesgericht will Ruhe.
Bundesgerichtspräsident Heinz Aemisegger lobte an der Medienkonferenz den Untersuchungsbericht als umfassend, deutlich und in positivem Sinne kritisch. Enttäuscht zeigte er sich über den Umstand, dass das Problem mit Bundesrichter Schubarth noch nicht definitiv vom Tisch sei.

Für die Zukunft stehe für das Bundesgericht im Vordergrund, dass ein Ersatz für Martin Schubarth gewählt werde und möglichst rasch wieder 30 funktionierende Richter tätig seien. Bis zu Schubarths auf Juni 2004 angekündigten Rücktritt könne der Kassationshof nicht weiter in unvollständiger Besetzung arbeiten. Am höchsten Gericht solle nun Ruhe einkehren.

An einem Absetzungsverfahren gegen Martin Schubarth, der im Februar einen NZZ-Gerichtskorrespondenten angespuckt hatte, bestehe deshalb kein Interesse. Kein Interesse habe man auch an einem Strafverfahren gegen ihn.

Der Untersuchungsbericht wirft Schubarth zwei Handlungsweisen vor, die allenfalls strafrechtlich problematisch sein könnten. Erstens habe er eine Amtspflicht verletzt, indem er einen blossen Mehrheitsentscheid als einstimmiges Urteil deklariert habe.

Zweitens lastet ihm der Bericht eine Amtsgeheimnisverletzung an, weil er bei der Verkündung seines Rücktritts am vergangenen Samstag bereits Teile des Inhalts des vertraulichen GPK-Berichtentwurfes bekannt gegeben habe. Die GPK hatten darin den sofortigen Rücktritt Schubarths gefordert. Bei der Bundesanwaltschaft (BA) will man zu einem allfälligen Verfahren noch keine Stellung zu beziehen.

(bert/sda)

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