Demonstrationen

Bundesgericht will mehr Rechtsschutz für Festgehaltene vom 1. Mai

publiziert: Donnerstag, 30. Jan 2014 / 12:37 Uhr
Der 1. Mail wird traditionsgemäss für Demonstrationen genutzt.
Der 1. Mail wird traditionsgemäss für Demonstrationen genutzt.

Lausanne - Die mehrstündige Festhaltung von Personen zur Verhinderung einer 1.-Mai-Nachdemo 2011 in der Stadt Zürich muss laut Bundesgericht als Freiheitsentzug gelten. Das Zürcher Zwangsmassnahmengericht wird angewiesen, nun die Rechtmässigkeit der Polizeiaktion zu prüfen.

1 Meldung im Zusammenhang
Nach den offiziellen Feierlichkeiten zum 1. Mai 2011 in der Stadt Zürich hatte sich im Raum Kanzleiareal/Helvetiaplatz eine grössere Menschenmenge versammelt. Um eine unbewilligte Nachdemonstration und mögliche Ausschreitungen zu verhindern, wurden die Anwesenden von der Polizei zunächst während rund zweieinhalb Stunden eingekesselt.

Anschliessend wurden über 500 Personen mit Kabelbindern gefesselt und zur Überprüfung ins Polizeikasernenareal überführt. Dieser Gewahrsam dauerte für Betroffene bis zu dreieinhalb Stunden. Bei der Entlassung wurde ihnen die Auflage erteilt, sich bis am Abend des Folgetages von bestimmten Gebieten in der Innenstadt fernzuhalten.

Das Zürcher Verwaltungsgericht kam auf Beschwerde von drei Festgehaltenen vor einem Jahr zum Schluss, dass das polizeiliche Vorgehen nicht zu beanstanden sei, zumal aufgrund der konkreten Umstände, der damaligen Gefahrenlage sowie der Art, Wirkung und der Dauer der Festhaltung nicht von einem Freiheitsentzug auszugehen sei.

Verfassungsmässiges Recht

Das Bundesgericht hat dieser Sicht der Dinge nun widersprochen und die Beschwerde der drei Männer teilweise gutgeheissen. Ob die polizeilichen Massnahmen rechtmässig gewesen sind, hatten die Richter in Lausanne dabei nicht zu beurteilen. Vielmehr ging es um den Rechtsschutz, der den Betroffenen gewährt werden muss.

Da gemäss Urteil von einem Freiheitsentzug auszugehen ist, hätten sie laut Bundesgericht von der Verfassung her Anspruch darauf gehabt, dass die Rechtmässigkeit der Polizeiaktion direkt und möglichst rasch von einem Gericht überprüft wird.

Zuständig in solchen Fällen sei das Zürcher Zwangsmassnahmengericht, das nun auf Geheiss aus Lausanne klären muss, ob mit den umstrittenen Polizeimassnahmen in unzulässiger Weise in die Grundrechte der Betroffenen eingegriffen wurde. Gegen seinen Entscheid kann dann Beschwerde erhoben werden.

(ww/sda)

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Die Polizei und der Staat
Midas, ich habe die Demonstrationen in den 80er Jahren in Zürich erlebt. Wir (Kapo) mussten die Stapo Zürich verstärken. Ich habe Situationen erlebt, wo mir die Haare zu Berge standen. Es gab damals schon das Vermummungsverbot. Die Stapo musste zuschauen, wie sich die Demonstranten vorbereiteten (sich vermummten). Man durfte nicht einschreiten, weil der Demonstrationszug um 13:30 Uhr angesagt war und man nicht vorher einschreiten wollte/durfte. Die Politiker (welche wohl) wollten das nicht. Man musste die Demonstranten zuerst abmahnen. Da habe ich mich das erste Mal gefragt, was ich/wir eigentlich in der Stadt sollen.
Verdient
Jedes Volk hat die Regierung die es verdient. Das gilt auch für die Schweiz.

Die Schweiz hat eine der grössten "Demokratiedichte" der Welt. Wir können über fast Alles abstimmen. Jeder Bürger kann Initiativen starten und jeder darf auf der Strasse demonstrieren und seine Meinung kund tun. in der Schweiz herrscht Meinungs- und Demonstrationsfreiheit. Es gibt nur eine Spielregel die da heisst "demokratisch und friedlich".

Wer seine Meinung nur mit Gewalt ausdrücken kann und so selber zu einem intoleranten Mini-Diktator verkommt, wenn als Argumente nur Zerstörung zählen, dann muss der Staat eingreifen und zwar hart. Ein solches Verhalten kann weder von links noch von rechts toleriert werden. Einen Laden zu zerstören, ein Auto anzuzünden oder eine andere Person zu verletzen, setzt Linksautonome näher an Neo-Nazis als sie es jemals selbst begreifen würden. Beide Lager der Extremisten sind Dreck auf unseren Strassen.

Die Dümmsten aller Dummen sind die Hooligans, weil es da um gar nichts geht und sie so ein erbärmliches Leben führen dass ein Fussballverein das Zentrum ihres Lebens wird, aber verhindern dass ein Vater mit seinen Kindern noch an ein Match gehen kann. Hooligans haben nur Sch*** im Hirn.

Das ganze beruht eigentlich auf einer Wohlstandsverwahrlosung. Ich würde dies Jungs gerne mal nach Afrika einladen. Da sind sie dann plötzlich damit beschäftigt was wirklich wichtig ist im Leben und erkennen, wie sehr sie dank Schweizer KMUs und Mittelstand ein Leben in der Hängematte führen, aber dagegen Pflastersteine werfen.

Wenn es die Polizei und der Staat in Zukunft nicht mehr schaffen Leib und Leben oder Besitz zu schützen, weil sie dies nicht mehr können oder wollen, dann werden die Bürger das früher oder später selber in die Hand nehmen. Diese Situation will keiner.
Da kann man...
den Polizeikorps nur raten: Lasst sie wüten! Sobald, wie in den 80er Jahren, die Geschäftsinhaber in Zürich gedroht haben, eine Privatarmee aufzustellen, um die Geschäfter zu schützen, hat es Wirkung gezeigt. Da hat es dem John Neukomm die Nackenhaare gesträubt und plötzlich hat es geklappt.
Teile und herrsche!
Keinschaf überlegen Sie bitte mal was dieser Satz bedeutet!

Man spalte die Gesellschaft in zwei grosse Lager und in kleinere Gruppen. Somit haben wir unzufriedene die sich selbst bekämpfen anstatt das Übel.

Das Übel ist der Bundesrat.

Im Parlament sitzen nur Lobbyisten.

Als Mensch ist man solange gut, wir man gesund ist. Nachher am besten einschläfern.

Kinder die nicht gut genug für unsere Gesellschaft sind, werden gleich abgetrieben.

Von wegen Menschenrecht auf Unversehrtheit.
Die BGer - Serie unverständlicher Entscheide
So, jetzt wissen wir es:
Eine polizeiliche Überprüfung, die aufgrund der grossen Menschenmenge 3,5 Stunden dauert, gilt als Freiheitsentzug.

Aber sicher nur, weil es sich um linke 1.Mai-Krawallanten handelt. Jeder andere müsste sich so etwas gefallen lassen.
Jeder, der vor Gericht als Zeuge erscheinen muss, soll jetzt den Staat wegen Freiheitsentzugs verklagen. Ebenso, wer von einem Gemeindeamt vorgeladen wird, um Unterlagen abzugeben oder Auskünfte zu erteilen.

Im Prinzip verstehe ich ja die Kläger, denn solche Polizeiaktionen, bei denen Personen vorübergehend festgenommen und zur Überprüfung der Personalien auf die Wache verschleppt werden, dienen in der Regel kaum zu diesem Zweck, sondern, um diese Personen vom Ort fernzuhalten.
Dass aber ausgerechnet 1.Mai-Demonstranten, die Alleinschuldigen der letzten Jahrzehnte, die der Politik und der Polizei die einzigen Gründe geliefert haben, mit härterer Hand durchzugreifen, dass ausgerechnet diese Klientel um ihre Grundrechte bangt, das finde ich dann fast eine Geschichte für den Nebelspalter.
Ohne diese hirnverbrannten Spinner am 1. Mai hätten wir heute keine Tendenzen, die verfassungsmässig garantierte Versammlungsfreiheit einzuschränken. Man hätte solche Idioten schon längst im feuchten Keller versorgen sollen.
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