Gefährdung des Gesellschaftsvertrags

Bundesrätliche Abfuhr für bedingungsloses Grundeinkommen

publiziert: Mittwoch, 27. Aug 2014 / 12:31 Uhr
Beschäftigte mit tiefem Lohn oder Teilzeitpensen hätten laut Bundesrat keinen Anreiz mehr zu arbeiten.
Beschäftigte mit tiefem Lohn oder Teilzeitpensen hätten laut Bundesrat keinen Anreiz mehr zu arbeiten.

Bern - Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative «Für ein bedingungsloses Grundeinkommen» ohne Gegenvorschlag ab. Am Mittwoch hat er die entsprechende Botschaft ans Parlament verabschiedet. Der Gesellschaftsvertrag würde gefährdet, das Wirtschaftswachstum gebremst und die Steuern müssten massiv erhöht werden, warnt der Bundesrat.

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Die Initianten möchten den Bund verpflichten, ein bedingungsloses Grundeinkommen einzuführen, das allen in der Schweiz lebenden Menschen ein «menschenwürdiges Dasein» ermöglicht. Die Höhe des Grundeinkommens und dessen Finanzierung sollen auf Gesetzesstufe geregelt werden. Die Initianten schlagen einen monatlichen Betrag von 2500 Franken für Erwachsene und von 625 Franken für Kinder und Jugendliche vor.

Ein solches Grundeinkommen würde den Gesellschaftsvertrag gefährden, warnt der Bundesrat. Denn die Gesellschaftsordnung und der soziale Zusammenhalt beruhten auf dem Verständnis, «dass nur Personen eine finanzielle Unterstützung in Form von Sozialversicherungs- oder Sozialhilfeleistungen erhalten, welche nicht in der Lage sind, ein genügend hohes Erwerbseinkommen zu erzielen». Mit dem bedingungslosen Grundeinkommen erhielten alle Bürgerinnen und Bürger eine Leistung vom Staat, ohne einen Beitrag an die Gesellschaft leisten zu müssen.

Das System der sozialen Sicherheit würde gemäss Bundesrat auch nicht vereinfacht. Denn diejenigen Haushalte, die durch die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommen schlechter gestellt würden, müssten trotzdem zusätzlich finanziell unterstützt werden.

Kein Anreiz zu arbeiten

Auch der Grundsatz, Menschen möglichst (wieder) in den Arbeitsmarkt einzugliedern, würde laut Bundesrat in Frage gestellt und verunmöglicht. Denn der finanzielle Anreiz für eine (Wieder-) Eingliederung würde stark reduziert.

Negative Auswirkungen erwartet der Bundesrat auch für die Schweizer Wirtschaft. Bei einem garantierten Grundeinkommen hätten vor allem Beschäftigte mit tiefem Lohn oder Teilzeitpensen keinen Anreiz mehr zu arbeiten. Davon wären vor allem Frauen betroffen. Doch auch Gutverdienende würden wegen der hohen Steuerbelastung eher weniger arbeiten.

Weil weniger Arbeitskräfte zur Verfügung stünden, würde die volkswirtschaftliche Wertschöpfung verringert, Firmen könnten ihre Aktivitäten ins Ausland verlagern und ausländische Firmen vor einer Niederlassung in der Schweiz abgehalten werden, ist der Bundesrat überzeugt.

Kosten von 208 Milliarden Franken

Ein bedingungsloses Grundeinkommen hätte zudem hohe Kosten zur Folge. Der Bundesrat rechnet mit jährlichen Ausgaben von rund 208 Milliarden Franken - falls die Ausgaben wie von den Initianten bei 2500 respektive 625 Franken pro Person und Monat festgemacht würden.

55 Milliarden davon könnten aus bestehenden Leistungen der sozialen Sicherheit umgelagert werden. 153 Milliarden müssten als zusätzliche Steuern erhoben werden - dies entspricht mehr als einem Viertel des Bruttoinlandprodukts, hält der Bundesrat fest.

Die zusätzlichen Steuern könnten zu einem grossen Teil (128 Milliarden Franken) über Steuern auf bestehenden Erwerbseinkommen abgeschöpft werden. Zu einem kleineren Teil (25 Milliarden Franken) müssten sie über weitere Steuern und Abgaben gedeckt werden - etwa einer Erhöhung der Mehrwertsteuersätze um rund 8 Prozentpunkte.

(bert/sda)

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