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Buchhaltung Die Schweiz und Frankreich haben sich auf eine Lösung für die Besteuerung des Einkommens des Homeoffice geeinigt: Ab dem 1. Januar 2023 können pro Jahr bis zu 40 Prozent der Arbeitszeit im Homeoffice geleistet werden, ohne dass dies Auswirkungen auf den Staat der Besteuerung der Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit hat - insbesondere für Grenzgängerinnen und Grenzgänger. mehr lesen