Bundesrat führt digitalen Fahrtschreiber ein

publiziert: Mittwoch, 29. Mrz 2006 / 11:51 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 29. Mrz 2006 / 22:35 Uhr

Bern - Der analoge Fahrtschreiber, der die Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten der Berufschauffeure registriert, wird durch ein digitales Gerät ersetzt. Der Bundesrat hat auf den 1. November 2006 eine Änderung des Strassenverkehrsrechts in Kraft gesetzt.

Analoge Fahrtschreiber lassen sich viel leichter manipulieren.
Analoge Fahrtschreiber lassen sich viel leichter manipulieren.
Neu in Verkehr gesetzte Lastwagen und Busse müssen ab dem 1. Januar 2007 mit dem digitalen Fahrtschreiber ausgerüstet sein. Die Schweiz schliesst sich damit der EU an. Freiwillig dürfen die Fahrzeughalter das neue Gerät bereits ab 1. November dieses Jahres einbauen, weil dann die erforderlichen Chipkarten verfügbar sind.

Mit dem Fahrtschreiber werden die «tätigkeitsbezogenen» Daten von Fahrer und Fahrzeug aufgezeichnet, gespeichert, angezeigt und ausgedruckt. Die digitalen Geräte ermöglichen dabei eine schnellere und genauerer Auswertung. Sie lassen sich auch weniger leicht manipulieren als die analogen Fahrtschreiber.

Effizientere Kontrollen

Laut Bundesrat werden die Vollzugsbehörden auf der Strasse und in den Betrieben ihre Kontrolltätigkeit dank der neuen Technologie effizienter ausüben können. Damit verbesserten sich auch der Arbeitnehmerschutz und letztlich die Verkehrssicherheit. Die Arbeits- und Ruhezeitvorschriften selber bleiben unverändert.

Die zum Betrieb des digitalen Fahrtschreibers erforderlichen Fahrer- , Unternehmens- und Kontrollkarten werden von den Kantonen ausgestellt, die Werkstattkarten von der Eidgenössischen Zollverwaltung.

(fest/sda)

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