Bundesrat gegen Fernmeldegesetz-Revision

publiziert: Freitag, 17. Sep 2010 / 16:02 Uhr
Die Konsumentenschutz-Organisationen wollen den Entscheid nicht akzeptieren.
Die Konsumentenschutz-Organisationen wollen den Entscheid nicht akzeptieren.

Bern - Der Bundesrat erkennt zwar Mängel im Telekommunikationsmarkt - etwa die hohen Mobilfunkgebühren oder Lücken beim Konsumentenschutz. Dennoch hält er eine Revision des Fernmeldegesetzes nicht für dringlich, wie er in einem Bericht festhält.

Mit der Analyse leistet der Bundesrat einem Postulat der ständerätlichen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen Folge. In dem 219-seitigen Bericht listet er einige Entwicklungen auf, die er als «weniger befriedigend» bezeichnet: beispielsweise die hohen Gebühren für Mobilfunk und Festnetz-Breitband und den lückenhaften Konsumentenschutz.

Er zeichnet auch eine Reihe von Wegen auf, um die Unzulänglichkeiten zu beheben. Die meisten davon würden eine Gesetzesrevision nötig machen. Dies wäre jedoch kurze Zeit nach der letzten Revision des Fernmeldegesetzes «mit grossen Unsicherheiten verbunden», schreibt das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) in einer Mitteilung vom Freitag.

Eine Revision würde laut Bundesrat die für Investitionen unabdingbare Rechtssicherheit gefährden. «Dieses Risiko wiegt aus Sicht des Bundesrates schwerer als die im Bericht aufgezeigten Unzulänglichkeiten», heisst es. Er komme deshalb zum Schluss, dass eine Revision des Fernmeldegesetzes zurzeit nicht dringlich sei.

Die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen will es nicht hinnehmen, dass der Bundesrat des Fernmeldegesetzes (FMG) nicht revidieren will. Damit die Konsumentinnen und Konsumenten besser geschützt werden, müsse das Gesetz überarbeitet werden.

(ht/sda)

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