Bundesrat hält an Lauschangriffen fest

publiziert: Mittwoch, 4. Apr 2007 / 12:00 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 4. Apr 2007 / 17:08 Uhr

Bern - Trotz Kritik von Links und Rechts hält der Bundesrat daran fest, dass Ermittler künftig im Kampf gegen Terrorismus tief in die Privatspäre eindringen dürfen. Allerdings nur in ganz eindeutigen Fällen, wie Justizminister Christoph Blocher betont.

Justizminister Christoph Blocher soll nun eine Botschaft ausarbeiten.
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Die Revision des Staatsschutzgesetzes sieht vor, dass bei einem konkreten Verdacht als letzte Massnahme auch Lauschangriffe angeordnet werden können: Wanzen sollen in Privaträumen installiert, Post, Telefon, Mail und Computer von Verdächtigen überwacht werden dürfen.

Diese Absicht war in der Vernehmlassung auf heftige Kritik gestossen: SVP, SP, Grüne sowie Datenschützer lehnten die Revision des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) rundweg ab. Die Kantone, FDP und CVP stimmten zwar im Grundsatz zu, äusserten aber ebenfalls Bedenken.

Er habe dieses Vernehmlassungsresultat erwartet, sagte Bundesrat Blocher vor den Medien. Wer für die Innere Sicherheit verantwortlich sei, halte die Möglichkeit eines Lauschangriffs für nötig, wer gegenüber allen Eingriffen in die Grundrechte misstrauisch sei, lehne diese Massnahme ab.

Keine Kompromisse

In dieser Situation könne man keine Kompromisse machen, sagte Blocher. Es handle sich um eine «Schwarz-Weiss-Frage», über die letztlich das Volk entscheiden werde. Der Anwendungsbereich dieser präventiven Informationsbeschaffung auf Verdacht hin sei auf Terrorismus, Spionage und Massenvernichtungswaffen beschränkt.

Für den Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten Hanspeter Thür sind die neuen Kompetenzen für den Staatsschutz «gefährlich, weil Bürger ausserhalb eines strafrechtlichen Vorwurfs in Privaträumen belauscht werden können». Die bestehende Rechtsordnung reiche aus für ein präventives Vorgehen gegen Terrorismus, sagte Thür.

(smw/sda)

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