Bundesrat hält an Mehrwertsteuer-Satz fest

publiziert: Mittwoch, 14. Okt 2009 / 12:03 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 14. Okt 2009 / 14:14 Uhr

Bern - Der Bundesrat hält an einer radikalen Vereinfachung der Mehrwertsteuer (MWST) mit Einheitssatz und der Abschaffung von Ausnahmen fest. Er will aber dem Parlament eine Zusatzbotschaft unterbreiten und auch neue Modelle prüfen.

Der Bundesrat will die Mehrwertsteuer radikal vereinfachen.
Der Bundesrat will die Mehrwertsteuer radikal vereinfachen.
1 Meldung im Zusammenhang
Das Parlament hat den ersten Teil der Reform zur administrativen Entlastung der 320'000 mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen verabschiedet. Dieser Teil tritt auf den 1. Januar 2010 in Kraft. Zum wesentlich umstritteneren zweiten Teil mit der Einführung eines Einheissatzes von 6,1 Prozent will der Bundesrat eine Zusatzbotschaft verabschieden.

Wie er feststellte, hat sich mit dem Ja zur vereinfachten Administration die Ausgangslage für die eigentliche MWST-Reform geändert. Zudem habe sich nach dem Ja von Volk und Ständen zur befristeten Erhöhung der MWST zugunsten der Invalidenversicherung die Grundlagen geändert. Die in der Botschaft enthaltenen Gesetzesentwürfe und die Finanzberechnungen seien nicht mehr aktuell.

In einem Brief an die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrates schlägt der Bundesrat vor, für den zweiten Teil der Reform eine Zusatzbotschaft vorzulegen. Er ersucht deshalb die WAK, diesen Teil vorerst nicht zu behandeln. Er werde innert nützlicher Frist die Grundlagen für eine faktenbasierte Diskussion nachliefern.

Der Bundesrat bestätigte seinen festen Willen, die MWST radikal zu vereinfachen und damit ein spürbares Wirtschaftswachstum zu fördern. Die MWST-Reform werde die Wirtschaft um jährlich 1,8 Milliarden Franken durch den Abbau der Schattensteuer (taxe occulte) entlasten. Zudem könnten rund 280'000 Unternehmen ihre Leistungen zu einem tieferen Satz versteuern.

(fest/sda)

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Nationalrat Markus Hutter. (Archivbild)
einerseits durchaus
vernünftig und vertretbar.
Andererseits ist der Zeitpunkt doch eher fragwürdig.

Die "befristete" MWSt-Erhöhung zur Sanierung der Invalidenversicherung begrüsse ich ausdrücklich, gehe allerdings davon aus, dass diese genau so "zeitlich befristet" sein wird, wie es die Autobahn-Vignette damals bei ihrer Einführung auch war.

Ein weiterer Schritt in Richtung Brüssel-Hörigkeit und schleichendem Beitritt zur EU durch die Hintertür ist gemacht ...
.
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