Asylgesetz sehe diese Möglichkeit vor

Bundesrat könnte Syrern vorübergehend Schutz gewähren

publiziert: Donnerstag, 19. Mrz 2015 / 12:22 Uhr
Jedes Asylgesuch müsse einzeln und aufgrund der momentanen Faktenlage entschieden werden, hielt das Gericht fest. (Symbolbild)
Jedes Asylgesuch müsse einzeln und aufgrund der momentanen Faktenlage entschieden werden, hielt das Gericht fest. (Symbolbild)

St. Gallen - Der Bundesrat könnte Flüchtlingen aus Syrien kollektiv vorübergehenden Schutz gewähren. Darauf weist das Bundesverwaltungsgericht in einem aktuellen Urteil hin. Das Asylgesetz sehe diese Möglichkeit explizit vor.

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Ohne die Anwendung dieser Option muss jedes Asylgesuch aus Syrien einzeln geprüft werden. Das Bundesverwaltungsgericht geht in seinem am Donnerstag publizierten Urteil ausführlich auf die unsichere Situation in Syrien seit 2011 ein.

Wegen des Krieges kamen gemäss Schätzungen der Vereinten Nationen bis Dezember 2014 mindestens 191'000 Menschen ums Leben. Mehr als 3,2 Millionen sind aus Syrien geflohen und 7,6 Millionen gelten als intern vertrieben.

Kompetenz beim Bundesrat

Jedes Asylgesuch müsse einzeln und aufgrund der momentanen Faktenlage entschieden werden, hielt das Gericht fest. Weil die Lage in Syrien sehr volatil sei, verändere sich die Grundlage für Entscheide ständig.

Deshalb sei darauf hinzuweisen, schreibt das Bundesverwaltungsgericht, dass eine gesetzliche Handlungsoption bestehe, mit welcher dieser Problematik begegnet werden könne. Es verwies dabei auf Artikel 4 des Asylgesetzes.

Gemäss diesem kann die Schweiz Schutzbedürftigen für die Dauer eines Krieges oder einer Situation allgemeiner Gewalt vorübergehenden Schutz gewähren. Die Entscheidkompetenz dafür liegt beim Bundesrat, wie das Bundesverwaltungsgericht explizit festhält.

Jeder Fall einzeln

Der Syrer, in dessen Urteil das Bundesverwaltungsgericht seine Botschaft an den Bundesrat platziert hat, gab bei der Befragung zu seinen Fluchtgründen an, dass er im Anfangs August 2011 regelmässig an den Freitagsdemonstrationen in Damaskus gegen das syrische Regime teilgenommen habe.

Im September 2011 wurden er und weitere Personen von syrischen Sicherheitsbeamten festgenommen. Der Bus mit den Verhafteten blieb in einer anderen Protestaktion stecken, so dass alle Mitfahrenden flüchten konnten. Wenig später verliess der Kurde mit seiner Ehefrau sein Heimatland Richtung Schweiz.

Hierzulande engagiert er sich in einer exilpolitischen Organisation. Sein Bruder wurde nach seiner Flucht festgenommen und gilt seither als verschwunden.

Aussagen glaubwürdig

Das Bundesverwaltungsgericht kam zum Schluss, dass die Aussagen des Mannes glaubwürdig sind. Weil sich in vielen Fällen gezeigt habe, dass vermeintliche und tatsächliche Regimegegner in Syrien verfolgt, gefoltert und getötet werden, erfülle der Kurde die Flüchtlingseigenschaft und erhalte Asyl. Das gelte auch für seine Frau.

Würde der Bundesrat kollektiv vorübergehenden Schutz für Flüchtlinge aus Syrien gewähren, müssten solche Fälle nicht mehr einzeln geprüft werden.

(flok/sda)

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