Bundesrat kritisiert Berner Richtplan als zu wenig detailliert

publiziert: Mittwoch, 2. Jul 2003 / 13:33 Uhr

Bern - Der Bundesrat hat vom Kanton Bern weitere Ergänzungen zum vorgelegten Richtplan verlangt. Die Landesregierung genehmigte das Planwerk nur mit Vorbehalten.

Das Grundwasser muss besser geschützt werden.
Das Grundwasser muss besser geschützt werden.
Obwohl der Richtplan als Planungsinstrument keine Vollständigkeit anstrebt, vermisste der Bundesrat beim Berner Entwurf weiterführende räumlich konkrete Aussagen.

Indem er ursprünglich auch auf eine Karte verzichte, entspreche er den Anforderungen den Bundes nur bedingt und unterscheide sich auch von den neueren Planwerken anderer Kantone, teilte das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation mit.

Zur räumlichen und inhaltlichen Konkretisierung der Vorlage verlangt der Bundesrat, dass der Kanton Bern innerhalb von zwei Jahren sein bereits geplantes Richtplan-Informationssystem im Internet aufbaut. Dieses soll die Verknüpfung mit der nachgeordneten Planung erlauben.

In einigen Bereichen muss der Kanton zudem innerhalb von vier Jahren fehlende Grundlagen aufarbeiten. Dazu gehören Bauzonen und Siedlungsentwicklung, Stand der Lärmsanierung, Fruchtfolgeflächen, Bodenschutz sowie Naturgefahren und Grundwasserschutz im Zusammenhang mit der Raumnutzung.

Zusätzliche Abgrenzungskriterien hat der Bundesrat zu den Streusiedlungsgebieten in den Agglomerationen Bern, Biel Burgdorf und Thun verlangt. In touristischen Gebieten beschränkt er die Umnutzungsmöglichkeiten auf die ganzjährige Wohnnutzung.

Bereiche wie die Abstimmung von Verkehr, Siedlung und Lufthygiene oder die Koordination mit Finanzplan und den Richtlinien der Regierungspolitik hält der Bundesrat dagegen für richtungsweisend. Der vorgelegte Richtplan soll jenen aus dem Jahr 1986 ersetzten.

Der kantonale Richtplan, der vom Bundesrat genehmigt werden muss, ist ein übergeordnetes Planungsinstrument. Er setzt den Rahmen für die weitere kantonale und regionale Raumentwicklung und dient als Richtlinie bei der Ausarbeitung der Zonenpläne.

(bsk/sda)

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