Höhe des Abzugs kritisiert

Bundesrat legt Botschaft zum Weiterbildungsabzug vor

publiziert: Freitag, 4. Mrz 2011 / 19:28 Uhr
Neu soll man auch die Kosten für freiwillige Weiterbildungen abziehen können.
Neu soll man auch die Kosten für freiwillige Weiterbildungen abziehen können.

Bern - Wer sich beruflich neu orientiert, soll die Kosten für Aus- und Weiterbildung zumindest teilweise als Steuerabzug geltend machen können. Nach breiter Vernehmlassungskritik, der vorgeschlagene Abzug von 4000 Franken sei zu tief, schlägt der Bundesrat nun einen Maximalabzug von 6000 Franken vor.

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Dies hat der Bundesrat am Freitag beschlossen und in der Botschaft über den neuen Steuerabzug für Aus- und Weiterbildungskosten so festgehalten. Wie das Finanzdepartement (EFD) in einem Communiqué schreibt, können bei diesem Maximalabzug rund 85 Prozent der steuerpflichtigen Personen ihre berufsorientierten Aus- und Weiterbildungskosten vollumfänglich abziehen.

Heute können berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten nur von den Steuern abgezogen werden, wenn sie mit dem aktuellen Beruf zusammenhängen oder eine berufliche Umschulung notwendig ist.

Steuerabzug auch für Umschulungen

Neu soll die Ausbildungskosten auch von den Steuern abziehen dürfen, wer sich freiwillig beruflich neu orientiert. Gleiches gilt für Weiterbildungskosten, die dem beruflichen Aufstieg dienen.

In der Vernehmlassung waren diese Neuerungen positiv aufgenommen worden. Hingegen kritisierten praktisch alle Befragten die Höhe des Abzugs als zu niedrig. Sie forderten Abzüge in der Höhe von 10'000 Franken (Gewerkschaftsbund) bis 15'000 (SVP).

Einzig die SP erachtet die Steuerabzüge nicht als geeignet, um Aus- und Weiterbildung zu fördern. So würden vornehmlich Steuerzahlende mit hohem Einkommen profitieren.

Kantone sollen Obergrenze bestimmen

Die Bundesverwaltung schätzt, dass der neue Steuerabzug bei der direkten Bundessteuer zu Einnahmeausfällen von jährlich mehr als 5 Millionen Franken führt. Die Kantone sollen die Obergrenze des Abzugs frei wählen können.

Nicht von den Steuern abgezogen werden dürfen weiterhin die Kosten für die Erstausbildung. Gleiches gilt für die Kosten für Kurse, die «der Liebhaberei oder der Selbstentfaltung dienen».

Mehr als 5 Milliarden für Weiterbildung

Gemäss dem Dachverband für Weiterbildung wurden 2009 in der Schweiz über 5,3 Milliarden Franken für Weiterbildung ausgegeben. Über die Hälfte der Kursteilnehmenden berappten die Kursgebühren selbst. Aus dem ersten «Bildungsbericht der Schweiz 2010» geht hervor, dass sich vier von fünf Menschen weiterbilden - insgesamt fast 3,5 Millionen.

(bg/sda)

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