Bundesrat lehnt Waffengesetz-Initiative ab

publiziert: Mittwoch, 16. Dez 2009 / 12:19 Uhr / aktualisiert: Freitag, 14. Jan 2011 / 14:30 Uhr

Bern - Der Bundesrat empfiehlt die Volksinitiative «Für den Schutz vor Waffengewalt» ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung. Der Schutz vor Waffenmissbrauch sei im Waffengesetz ausreichend sichergestellt. Bei den Armeewaffen genügten die jüngst verfügten Massnahmen.

Hinter dem Begehren stehen 74 Parteien und Organisationen.
Hinter dem Begehren stehen 74 Parteien und Organisationen.
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Die im Februar 2009 eingereichte Waffenschutzinitiative verlangt, dass die Militärwaffe aus dem Haushalt verbannt und im Zeughaus verwahrt wird. Der Waffenbesitz soll nur noch mit einem Bedürfnis- und Fähigkeitsausweis möglich sein, und alle Schusswaffen sollen in einem zentralen Register erfasst werden.

Hinter dem Begehren stehen 74 Parteien und Organisationen: neben SP und Grünen mehrere Jungparteien, die Gewerkschaften, die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA), Friedensorganisationen, Kirchen, Frauenvebände, die Ärztevereinigung FMH sowie Institutionen der Suizidprävention.

In Schweizer Haushalten liegen nach Angaben des Initiativkomitees rund 2,3 Millionen moderne Feuerwaffen, davon ein Zehntel von aktiven Angehörigen der Armee. Diese Waffen gehörten ins Zeughaus. Alles andere sei ein unerträgliches Sicherheitsrisiko für Frauen, Kinder und Männer.

Bundesrat hält an seiner Initiative fest

Der Bundesrat hält in seiner ans Parlament geschickten Botschaft zur Initiative fest, das geltende Waffengesetz und die bereits vorgenommenen «Optimierungen» bei den Ordonnazwaffen reichten aus.

Ferner erscheine ein Verbot jeglichen Erwerbs von sogenannten «Pump Action» und von Seriefeuerwaffen nicht gerechtfertigt. Der Erwerb von «Pump Action» erfordere schon heute einen Waffenerwerbsschein, der Erwerb von Seriefeuerwaffen sogar eine Ausnahmebewilligung.

Bei den Armeewaffen hält der Bundesrat an der Heimabgabe fest. Hier seien «Optimierungen» erfolgt: Er verweist auf seinen Beschluss vom 27. November 2009, dass jeder Armeeangehörige ab dem 1. Januar 2010 die Waffe in einem Logistik-Center oder einer Retablierungsstelle der Logistikbasis der Armee hinterlegen kann.

(pad/sda)

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