Bundesrat lehnt Zahlung an Mörgeli ab

publiziert: Mittwoch, 2. Apr 2008 / 16:26 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 2. Apr 2008 / 19:55 Uhr

Bern - Der Bundesrat hat im Fall «Mörgele-Mengele» eine Genugtuung für den Zürcher SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli abgelehnt. Das Nationalratsbüro verzichtete seinerseits auf eine Anzeige gegen Unbekannt und einen Journalisten in der Affäre.

Christoph Mörgeli verlangt Genugtuung.
Christoph Mörgeli verlangt Genugtuung.
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Mörgelis Genugtuungsforderung ist ein Nachspiel zu jener Kommissionssitzung vom 1. Februar, an der sich Couchepin den «Mörgele-Mengele-Versprecher» geleistet hatte. Anders könne der Bundesrat nicht dazu gebracht werden, sich mit Couchepins Verhalten zu befassen, sagte Mörgeli auf Anfrage.

Von der Eidgenossenschaft verlangte der SVP-Politiker über seinen Anwalt eine «symbolische» Genugtuung von 1000 Franken. Dieses Begehren hat der Bundesrat zurückgewiesen, wie von Vizekanzler Oswald Sigg zu erfahren war. Laut Mörgeli muss nun das Bundesgericht entscheiden.

Mit den Genugtuung wolle er sich nicht selber bereichern, sagte Mörgeli. Das Geld würde an eine Organisation weitergeleitet, «die sich der Wiedergutmachung des Leidens jener Menschen widmet, die Opfer von Handlungen nationalsozialistischer Täter geworden sind».

Gleichentags teilte das Nationalratsbüro mit, es verzichte wegen der Indiskretionen bei der Affäre vorerst auf Strafanzeigen gegen Unbekannt und einen Journalisten der Zeitung «Südostschweiz».

Das Büro beauftragt die Staatspolitische Kommission des Nationalrates, sich grundsätzlich mit der Vertraulichkeit von Kommissionssitzungen zu befassen und Vorschläge auszuarbeiten, wie es mitteilte. Dies hatten auch Parlamentarier mit Vorstössen gefordert.

(fest/sda)

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