Renten und Frauen-Erwerbsquote

Bundesrat nimmt Witwen-Renten ins Visier

publiziert: Mittwoch, 4. Apr 2012 / 19:26 Uhr

Bern - Witwen und Witwer sind in der Schweiz finanziell allgemein gut gestellt, dies dank Hinterlassenenrenten und dem Umstand, dass immer mehr Frauen einer Erwerbsarbeit nachgehen. Zu diesem Schluss kommt ein am Mittwoch veröffentlichter Bericht des Bundesrates.

Der Bericht soll Grundlagen liefern für die 12. Revision der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), wie das Bundesamt für Sozialversicherungen schrieb. Für den Bundesrat stehen angesichts der gemachten Feststellungen Einschränkungen bei den AHV-Leistungen für Witwen derzeit im Vordergrund.

Gut versichert

Gleichzeitig will er auf eine Stärkung der Erwerbstätigkeit von verwitweten Frauen setzen. Dies hatte der Bundesrat bereits im ersten Entwurf der im Herbst 2010 vom Parlament versenkten 11. AHV-Revision beabsichtigt. Doch auch der Umfang der Rente für verwitwete Männer soll geprüft werden.

Für Reformen an der AHV setzt der Bundesrat auf Dialog und Zusammenarbeit. Gespräche mit den Sozialpartnern, Parteien und den Sozialdirektoren der Kantone begannen im November 2010 - noch unter der Ägide des damaligen Innenministers Didier Burkhalter. Das Departement des Innern plant im laufenden Jahr weitere Gespräche.

Den Bericht zur wirtschaftlichen Lage der Verwitweten erstellte der Bundesrat im Auftrag des Parlaments. Einbezogen wurden Steuerdaten aus neun Kantonen und Daten aus AHV-Registern.

Die Untersuchung zeigte, dass der Erwerbsausfall als Folge eines Todesfalles gut versichert ist. Scheidungen oder Trennungen haben vergleichsweise schwerere finanzielle Folgen.

Mehr Einkommen als Alleinerziehende

Wer eine Hinterlassenenrente bezieht, hat ein höheres Einkommen als den Medianlohn von nicht verwitweten Frauen und Männern - mit oder ohne Kinder - in vergleichbarer Situation. Eine Witwe mit einem Kind beispielsweise verfügt mit rund 80'000 Franken über nahezu 20'000 Franken mehr als eine alleinerziehende Mutter.

Ein Witwenrentner hat ein Medianeinkommen von 100'000 Franken, rund 30'000 Franken mehr als ein alleinerziehender Vater ohne Rente. Weil für Männer die Zulassungskriterien für eine Rente strenger sind, beziehen nur rund 13 Prozent der Witwer eine Rente der ersten Säule. Bei den Witwen sind es 88 Prozent.

Rund zwei Drittel (66 Prozent) der Witwen, die eine Hinterlassenenrente beziehen, gehen einer Erwerbsarbeit nach. Bei den Witwern sind es 90 Prozent. Verwitwete, die mit Kindern zusammenleben, arbeiten häufiger ausser Haus als Kinderlose.

(bert/sda)

wirklich gleich schlecht stellen?
Muss man Witwen wirklich gleich schlecht stellen wie Alleinerziehende oder Geschiedene? Für einen Todesfall kann die Hinterlassene nun wirklich nichts, und auch die Risikoprämien für den relativ seltenen Todesfall sind eher günstig. Wer also einen solchen Schicksalsschlag erleidet, soll doch nicht gleich den Lebensstandard aufgeben müssen!
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