Durchschnittlichen Auslandspreis um höchstens 5 Prozent überschreiten

Bundesrat passt System zur Festsetzung der Medikamentenpreise an

publiziert: Mittwoch, 29. Apr 2015 / 15:05 Uhr
Die vom Bundesrat verordneten Senkungen bei Medikamentenpreisen zeigen Wirkung.
Die vom Bundesrat verordneten Senkungen bei Medikamentenpreisen zeigen Wirkung.

Bern - Der Bundesrat ändert das System zur Festsetzung der Medikamentenpreise. Ab Juni wird der Auslandpreisvergleich doppelt, der therapeutische Quervergleich einfach gewichtet. Bisher war das Verhältnis nicht geregelt.

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Beim therapeutischen Quervergleich wird ein Medikament mit anderen Produkten verglichen, die eine ähnliche Wirkung haben. Zweites Kriterium für die Festlegung des Medikamentenpreises in der Schweiz sind die Preise in ausgewählten Referenzländern.

Aus der Sicht der Pharmabranche hat der Preisvergleich mit dem Ausland im heutigen System einen zu hohen Stellenwert. Der therapeutische Quervergleich erfolgt dabei nur, wenn das Medikament nicht im Ausland im Handel ist.

Im vergangenen Juni schickte der Bundesrat ein neues Preisfestsetzungssystem in die Vernehmlassung, bei dem der therapeutische Quervergleich wieder eine stärkere Rolle spielen sollte. Der Pharmabranche gingen die Anpassungen aber zu wenig weit. In der Folge verzögerte sich die Einführung des neuen Systems, die eigentlich für Anfang 2015 geplant war.

Länderkorb erweitert

Gemäss den nun vom Bundesrat beschlossenen Verordnungsänderungen darf der festgesetzte Preis den durchschnittlichen Auslandpreis um höchstens fünf Prozent überschreiten. Damit werde sichergestellt, dass die Preise in der Schweiz nicht zu stark von jenen in den Referenzländern abweichen, teilte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) mit.

Wie in der Vernehmlassungsvorlage vorgesehen, erweitert der Bundesrat zudem den Länderkorb: Neben Dänemark, Deutschland, den Niederlanden, Grossbritannien, Frankreich und Österreich fliessen neu auch die Preise in Belgien, Finnland und Schweden in den Preisvergleich ein.

Seit 2012 überprüft das BAG jeweils im November einen Drittel aller kassenpflichtigen Medikamente und verordnet Preissenkungen. Diese periodische Überprüfung wird weitergeführt. Allerdings fällt die diesjährige Runde wegen des Systemwechsels aus, die nächste Überprüfung ist erst für Anfang 2016 vorgesehen.

Die vom Bundesrat verordneten Senkungen bei Medikamentenpreisen zeigen Wirkung: Originalprodukte waren 2014 in der Schweiz kaum mehr teurer als im Ausland. Anders das Bild bei den Nachahmerprodukten: Generika kosteten im letzten Jahr immer noch 47 Prozent mehr als im Ausland.

Wie bereits angekündigt, will der Bundesrat für patentabgelaufene Arzneimittel deshalb ein Referenzpreissystem einführen. Künftig soll für einen bestimmten Wirkstoff ein maximaler Preis festgelegt werden. Das Gesundheitsdepartement von Alain Berset soll dem Bundesrat bis Ende Jahr eine Vorschlag vorlegen.

(jbo/sda)

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