Bundesrat prüft Vernehmlassungsverfahren per E-mail

publiziert: Donnerstag, 23. Jan 2003 / 15:07 Uhr

Bern - Der Bundesrat will die Vernehmlassungsverfahren straffen und mit der Zeit nur noch elektronisch durchführen. Bis Ende April läuft die Konsultation zu einer entsprechenden Gesetzesänderung.

Das Ziel des Bundesrates: Vernehmlassungen sollen nur noch elektronisch abgewickelt werden.
Das Ziel des Bundesrates: Vernehmlassungen sollen nur noch elektronisch abgewickelt werden.
Nach dem Vorentwurf führt der Bundesrat Vernehmlassungen nur noch bei Vorhaben von grosser politischer, finanzieller, wirtschaftlicher oder kulturellen Tragweite durch. Neben Verfassungsänderungen, andern wichtigen Erlassen und völkerrechtlichen Verträgen können dies auch Konzepte und Berichte sein.

Mit der Zeit möchte der Bundesrat die Vernehmlassungen nur noch elektronisch (E-Mail) abwickeln. Vorläufig wird das Gesetz die Papierform und die elektronische Form noch parallel und gleichberechtigt zulassen.

Heute ist das Vernehmlassungsverfahren nur auf Verordnungsstufe geregelt. Nach seiner Verankerung in der neuen Bundesverfassung müssen nun die wichtigsten Bestimmungen ins Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) eingebaut werden. Gleichzeitig wird die Forderung nach einer Verwesentlichung erfüllt.

Die Konsultation dauert wie bisher in der Regel drei Monate. Daran teilnehmen kann grundsätzlich jedermann, ungeachtet der Nationalität und des Wohnsitzes. Zur Stellungnahme eingeladen werden aber nur die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen Parteien sowie Dachverbände und interessierte Kreise.

Vernehmlassungen ermöglichen es Kantonen, Parteien und interessierten Kreisen, an der Entscheidfindung des Bundes teilzunehmen. Gleichzeitig kann der Bund seine Vorhaben vorgängig auf ihre sachliche Richtigkeit, ihre Vollzugstauglichkeit und ihre Akzeptanz hin überprüfen.

(bsk/sda)

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