Bundesrat schlägt Swisscom-Volksaktie vor

publiziert: Mittwoch, 25. Jan 2006 / 14:43 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 25. Jan 2006 / 16:10 Uhr

Bern - In der Vernehmlassungsvorlage zur Privatisierung der Swisscom schlägt die Landesregierung die Schaffung einer Volksaktie vor.

Die Privatisierungsdebatte dürfte sich um das Thema Grundversorgung drehen.
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Der Bundesrat will die Aktienmehrheit an der Swisscom verkaufen. Dazu muss das Telekommunikationsunternehmensgesetz (TUG) revidiert werden. Wie der Bundesrat mitteilte, verzichtet er bewusst auf einen Verkauf zum höchstmöglichen Preis. Stattdessen soll Kleinaktionären die Swisscom-Aktie zu Sonderkonditionen angeboten werden.

Die Grundversorgung ist nach Meinung der Landesregierung durch das Fernmeldegesetz gesichert und hängt nicht von der Mehrheitsbeteiligung der Bundes am Telekomunternehmen ab. Im Hinblick auf das von den Gewerkschaften bereits angekündigte Referendum schlägt der Bundesrat aber weitere flankierende Massnahmen vor.

Grundversorgung im Fokus

Diese sollen in einem gesonderten Vernehmlassungsverfahren vorgelegt werden. Themen sind gemäss der Mitteilung die Sicherung der Grundversorgung, die Wahrung der Unabhängigkeit des Unternehmens und die Übertragung des Verkaufsentscheids an das Parlament.

Der Bundesrat hat die Vernehmlassungsfrist auf den 6. März beschränkt. Die dringlichen Parlamentarischen Debatten in der letzten Wintersession hätten gezeigt, dass das Vorhaben rasch behandelt werden müsse, schreibt er. Eine allfällige Volksabstimmung könnte damit bereits im März 2007 stattfinden.

(ht/sda)

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