Bundesrat setzt das Behinderten-Gleichstellungsgesetz in Kraft

publiziert: Mittwoch, 25. Jun 2003 / 11:23 Uhr

Bern - Ab dem 1. Januar 2004 haben die rund 700 000 Behinderten in der Schweiz leichteren Zugang zu öffentlichem Verkehr und öffentlichen Bauten. Der Bundesrat setzt das Behindertengleichstellungsgesetz auf diesen Zeitpunkt in Kraft.

Behinderte werden ab nächstes Jahr konsequenter gleichgestellt.
Behinderte werden ab nächstes Jahr konsequenter gleichgestellt.
Flankiert wird das Behindertengleichstellungsgesetz von verschiedenen Revisionen etwa im Fernmeldewesen, in der Bundesstatistik, der Berufsbildung und im Strassenverkehrsgesetz, wie der Bundesrat mitteilte. Auch diese Änderungen treten am 1. Januar 2004 in Kraft.

Im öffentlichen Verkehr soll das Gleichstellungsgesetz einen möglichst lückenlosen Transport auch für Menschen mit Behinderungen herbeiführen. Die Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs sind verpflichtet, ihre Dienstleistungen kontinuierlich anzupassen.

Das neue Gesetz verpflichtet Bund, Kantone und Gemeinden, sämtliche Dienstleistungen behindertengerecht anzubieten. Schriftstücke oder Internetangebote müssen etwa in einer für Sehbehinderte zugänglichen Form vorliegen.

Bis spätestens in 10 Jahren müssen die Kommunikationsanlagen und der Billettbezug behindertengerecht ausgestaltet sein. Für die vollständige Anpassung von Bauten, Anlagen und Fahrzeugen beträgt die Frist 20 Jahre. Bund und Kantone richten dazu Finanzhilfen aus. Allein der Bund sieht 300 Millionen Franken vor.

Die behindertengerechte Umgestaltung öffentlicher Bauten soll bei Neubauten und Renovationen erfolgen. Unterlässt dies ein Eigentümer, können Behinderte oder eine ihrer Organisationen eine Beschwerde einreichen.

Eine Einschränkung liegt allerdings im Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Wie der Bundesrat ausführte, wird im Konfliktfall eine Interessenabwägung stattfinden müssen. Das Gesetz bestimmt, dass Grundeigentümer nur zu Anpassungen von bis zu 20 Prozent der Renovationskosten oder 5 Prozent des Versicherungswertes des Gebäudes verpflichtet sind.

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes wird im Generalsekretariat des Eidgenössischen Departements des Inneren ein Büro für die Gleichstellung von Behinderter geschaffen.

(fest/sda)

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