Musikdownloads

Bundesrat soll «Kulturflatrate» prüfen

publiziert: Dienstag, 22. Mai 2012 / 15:11 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 22. Mai 2012 / 15:36 Uhr
Bundesrat soll «Kulturflatrate» für Musikdownloads prüfen.
Bundesrat soll «Kulturflatrate» für Musikdownloads prüfen.

Bern - Der Bundesrat will in Sachen Urheberrecht und Internetpiraterie über die Bücher gehen: Er ist bereit, in einem Bericht darzulegen, wie Kulturschaffende für den Einkommensausfall wegen Gratis-Downloads im Internet entschädigt werden könnten.

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Der Bundesrat beantragt dem Nationalrat, ein Postulat von Balthasar Glättli (Grüne/ZH) anzunehmen. Noch vor kurzem hatte der Bundesrat es nicht für nötig erachtet, über Änderungen des Urheberrechts nachzudenken: Das Internet habe die Nutzung von Musik und Filmen zwar fundamental verändert, doch wirke sich dies nicht nachteilig auf das kulturelle Schaffen aus, schrieb er in einem Bericht.

Die Kulturschaffenden reagierten empört. Ihre Verbände sprachen von einer Verharmlosung illegaler Downloads. Urheberrechtsverletzungen im Internet beeinträchtigten das nationale Kulturschaffen sehr wohl, hielten sie fest. Künstlerinnen und Künstler verlören durch die Gratisnutzung ihrer Werke einen wesentlichen Bestandteil ihrer Einkünfte.

Zur Wehr setzten sich insbesondere die Musikschaffenden. Um ihren Anliegen mehr Gehör zu verschaffen, gründeten sie einen Verein. Glättli zeigt in seinem Postulat Verständnis für den Protest. Es müsse rasch eine breite Auslegeordnung gemacht werden, damit die notwendigen politischen Debatten geführt werden könnten, fordert er.

Bundesrat bleibt skeptisch

Nach der Vorstellung Glättlis soll im neuen Bericht unter anderem eine «Kulturflatrate» untersucht werden, also eine Pauschalabgabe auf dem Internetanschluss. Auch eine Abgabe in Abhängigkeit der Datenmenge möchte Glättli geprüft haben. Nicht in Frage kommt für ihn die Überwachung der Internetnutzer: Es seien Lösungen zu prüfen, mit welchen die Grundrechte der Nutzer und deren Privatsphäre eingehalten würden.

Der Bundesrat schreibt in seiner Antwort, er sei gerne bereit, eine Übersicht über mögliche neue Formen der Urheberrechtsentschädigung zusammenzustellen. Er weist aber auch auf Probleme hin. Eine Entschädigung, die den Austausch nicht lizenzierter Werke im Internet abdecke, würde auch den «Upload» miteinschliessen, das unerlaubte Anbieten von Inhalten, hält der Bundesrat fest.

Damit würde eine solche Lösung «eine sichere Heimat» für illegale Plattformen wie Pirate Bay schaffen. Dies wäre mit den bestehenden internationalen Verpflichtungen der Schweiz kaum vereinbar und wohl auch nicht im Sinne jener, die das Postulat unterzeichnet hätten. Er werde diesem Umstand im Bericht Rechnung tragen, schreibt der Bundesrat.

(alb/sda)

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