Bundesrat soll Sterbehilfe mit klaren Gesetzen regeln

publiziert: Dienstag, 17. Jun 2003 / 11:12 Uhr

Bern - Der Bundesrat soll Gesetzeslücken im Bereich der Sterbehilfe schliessen und die Schmerzlindernde Medizin fördern. Eine entsprechende Motion der ständerätlichen Rechtskommission ist von der kleinen Kammer oppositionslos überwiesen worden.

Selbstbestimmtes Sterben in Betreuung.
Selbstbestimmtes Sterben in Betreuung.
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Eine gleich lautende Motion von Nationalrat Guido Zäch (CVP/AG) wurde gemäss Antrag der Kommission als Postulat überwiesen. Diese war inhaltlich mit dem Vorstoss der Kommission identisch, verlangte jedoch, dass die Richtlinien der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften (SAMW) als Massstab zu gelten hätten.

Marianne Slongo (CVP/NW) beantragte namens der Kommission jedoch, nicht alleine die SAMW-Richtlinien als Basis zu nehmen. Eine Gesetzgebung im Bereich der indirekten aktiven und passiven Sterbehilfe müsse umfassend geprüft werden.

Das Anliegen von Zächs Motion sei berechtigt, sagte auch Justizministerin Ruth Metzler. Sie lasse dem Bundesrat jedoch nicht den gewünschten Spielraum.

Die kleine Kammer schloss sich einstimmig ihrer Kommission an und hiess deren Motion gut. Zächs Vorstoss in ein Postulat umgewandelt. Im Dezember 2001 hatte der Nationalrat Zächs Motion noch mit 149 zu 19 Stimmen gutgeheissen.

(fest/sda)

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