Nationale Klimapolitik nach 2020
Bundesrat stimmt Pariser Klima-Abkommen zu
publiziert: Mittwoch, 23. Mrz 2016 / 13:31 Uhr

Bern - Der Bundesrat hat am Mittwoch dem Pariser Klimaschutz-Abkommen zugestimmt und die Eckwerte für die nationale Klimapolitik nach 2020 festgelegt. Neu will er auch die Landwirtschaft in die Pflicht nehmen.
Das internationale Klimaschutz-Abkommen war im Dezember in Paris verabschiedet worden. Bundesrätin Doris Leuthard wird es für die Schweiz am 22. April in New York unterzeichnen, wie das Umweltdepartement (UVEK) mitteilte.
Genehmigt das Parlament das Abkommen, bestätigt die Schweiz beim UNO-Klimasekretariat, dass sie ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 um 50 Prozent unter das Niveau von 1990 senken will. Für die Umsetzung ist in der Schweiz eine Revision des CO2-Gesetzes nötig. Der Bundesrat hat dazu am Mittwoch die groben Linien vorgezeichnet.
Wie Leuthard bereits im Vorfeld der Klimaverhandlungen von Paris angekündigt hatte, will der Bundesrat 30 Prozent der Reduktionen bis 2030 durch Massnahmen im Inland erzielen. Die restlichen 20 Prozent könnten via Emissionshandel durch eine Verminderung von Emissionen im Ausland erbracht werden.
Landwirtschaft soll Beitrag leisten
Wie bisher will der Bundesrat Zwischenziele für den Gebäude-, den Verkehrs- und den Industriesektor festlegen. Neu sollen solche Ziele auch für die Landwirtschaft festgelegt werden, die über die Agrarpolitik einen Reduktionsbeitrag leisten soll.
Um die Ziele zu erreichen, setzt der Bundesrat auf die bisherigen Instrumente. So soll die CO2-Abgabe auf Brennstoffen weitergeführt werden. Wie bereits heute würde die Abgabe je nach Entwicklung der Emissionen steigen. Das Gebäudeprogramm soll befristet weitergeführt werden. Mittelfristig soll es durch CO2-Vorschriften ersetzt werden.
Bürgschaften für Innovationen
Zu den Instrumenten gehört weiter ein Technologiefonds zur Gewährung von Bundesbürgschaften an innovative Unternehmen sowie das Emissionshandelssystem, das nach Möglichkeit mit jenem der EU verknüpft werden soll. Die Treibstoffimporteure stehen in der Pflicht, einen Teil der Verkehrsemissionen mit Massnahmen im In- und neu auch im Ausland zu kompensieren.
Ende Sommer will der Bundesrat die detaillierten Vorschläge in die Vernehmlassung schicken. Die geplante Gesetzesrevision unterstütze die Energiestrategie 2050 und stehe im Einklang mit der Vorlage für einen neuen Verfassungsartikel zum Klima- und Energielenkungssystem, schreibt das UVEK.
Gebäudeprogramm unter Erwartungen
Ob die für das Jahr 2015 fixierten Zwischenziele erreicht sind, steht erst im Frühling 2017 fest. Dann will der Bundesrat auch beurteilen, ob das Reduktionsziel für das Jahr 2020 erreicht werden kann. Bis dahin müssen gemäss geltendem CO2-Gesetz die Treibhausgasemissionen in der Schweiz gegenüber 1990 um 20 Prozent gesunken sein.
Fest steht bereits, dass das Gebäudeprogramm in den vergangenen Jahren weniger Wirkung gezeigt hat als erwartet. Im Rahmen der Energiestrategie 2050 werde das Gebäudeprogramm finanziell aufgestockt und neu ausgerichtet, hält das UVEK dazu fest.
Ziel nur zur Hälfte erreicht
Das Gebäudeprogramm besteht aus zwei Teilen: Zum einen wird die Sanierung von Gebäudehüllen nach landesweit einheitlichen Standards gefördert, (Programmteil A), zum andern unterstützt der Bund die kantonalen Förderprogramme für den Einsatz von erneuerbaren Energien, die Abwärmenutzung und die Gebäudetechnik (Programmteil B). Die Kantone müssen mindestens die Hälfte der eingesetzten Fördermittel beisteuern.
Bund und Kantone hatten sich zum Ziel gesetzt, mit dem Gebäudeprogramm den jährlichen CO2-Ausstoss aus Gebäuden bis 2020 um 1,5 bis 2,2 Millionen Tonnen zu reduzieren. Laut einem Bericht, den der Bundesrat am Mittwoch gutgeheissen hat, ist das Zwischenziel jedoch nicht erreicht: Beim Programmteil B wurden die für die ersten fünf Jahre erwarteten Wirkungen nur etwa zur Hälfte erreicht.
Förderbudgets aus Spargründen gekürzt
Eine der Ursachen liegt darin, dass kantonale Förderbudgets aus Spargründen gekürzt wurden. In manchen Kantonen seien zudem die bereitgestellten Mittel nicht nachgefragt worden, heisst es im Bericht.
Positiv sei, dass sich die autonome Entwicklung in den letzten Jahren beschleunigt habe, halten die Autoren fest. So würden klimawirksame Massnahmen zunehmend auch ohne finanzielle Förderung umgesetzt. Das legitimiere den mittelfristigen Rückzug aus der Förderung. Nach dem Willen des Bundesrates soll das Gebäudeprogramm schrittweise abgebaut werden. Spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten der geplanten Klimaabgabe soll es ganz auslaufen.
Grosse kantonale Unterschiede
Zwischen 2010 und 2014 wurden im Rahmen des Gebäudeprogramms rund eine Milliarde Franken an Fördergeldern ausbezahlt. Pro Kopf am meisten Fördermittel erhielt im Programmteil A der Kanton Graubünden mit 128 Franken pro Einwohner, am wenigsten der Kanton Genf mit 42 Franken. Im Programmteil B war der Kanton Thurgau Spitzenreiter bei der Förderung mit 150 Franken pro Einwohner. Das Schlusslicht bildete Neuenburg mit 17 Franken.
Genehmigt das Parlament das Abkommen, bestätigt die Schweiz beim UNO-Klimasekretariat, dass sie ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 um 50 Prozent unter das Niveau von 1990 senken will. Für die Umsetzung ist in der Schweiz eine Revision des CO2-Gesetzes nötig. Der Bundesrat hat dazu am Mittwoch die groben Linien vorgezeichnet.
Wie Leuthard bereits im Vorfeld der Klimaverhandlungen von Paris angekündigt hatte, will der Bundesrat 30 Prozent der Reduktionen bis 2030 durch Massnahmen im Inland erzielen. Die restlichen 20 Prozent könnten via Emissionshandel durch eine Verminderung von Emissionen im Ausland erbracht werden.
Landwirtschaft soll Beitrag leisten
Wie bisher will der Bundesrat Zwischenziele für den Gebäude-, den Verkehrs- und den Industriesektor festlegen. Neu sollen solche Ziele auch für die Landwirtschaft festgelegt werden, die über die Agrarpolitik einen Reduktionsbeitrag leisten soll.
Um die Ziele zu erreichen, setzt der Bundesrat auf die bisherigen Instrumente. So soll die CO2-Abgabe auf Brennstoffen weitergeführt werden. Wie bereits heute würde die Abgabe je nach Entwicklung der Emissionen steigen. Das Gebäudeprogramm soll befristet weitergeführt werden. Mittelfristig soll es durch CO2-Vorschriften ersetzt werden.
Bürgschaften für Innovationen
Zu den Instrumenten gehört weiter ein Technologiefonds zur Gewährung von Bundesbürgschaften an innovative Unternehmen sowie das Emissionshandelssystem, das nach Möglichkeit mit jenem der EU verknüpft werden soll. Die Treibstoffimporteure stehen in der Pflicht, einen Teil der Verkehrsemissionen mit Massnahmen im In- und neu auch im Ausland zu kompensieren.
Ende Sommer will der Bundesrat die detaillierten Vorschläge in die Vernehmlassung schicken. Die geplante Gesetzesrevision unterstütze die Energiestrategie 2050 und stehe im Einklang mit der Vorlage für einen neuen Verfassungsartikel zum Klima- und Energielenkungssystem, schreibt das UVEK.
Gebäudeprogramm unter Erwartungen
Ob die für das Jahr 2015 fixierten Zwischenziele erreicht sind, steht erst im Frühling 2017 fest. Dann will der Bundesrat auch beurteilen, ob das Reduktionsziel für das Jahr 2020 erreicht werden kann. Bis dahin müssen gemäss geltendem CO2-Gesetz die Treibhausgasemissionen in der Schweiz gegenüber 1990 um 20 Prozent gesunken sein.
Fest steht bereits, dass das Gebäudeprogramm in den vergangenen Jahren weniger Wirkung gezeigt hat als erwartet. Im Rahmen der Energiestrategie 2050 werde das Gebäudeprogramm finanziell aufgestockt und neu ausgerichtet, hält das UVEK dazu fest.
Ziel nur zur Hälfte erreicht
Das Gebäudeprogramm besteht aus zwei Teilen: Zum einen wird die Sanierung von Gebäudehüllen nach landesweit einheitlichen Standards gefördert, (Programmteil A), zum andern unterstützt der Bund die kantonalen Förderprogramme für den Einsatz von erneuerbaren Energien, die Abwärmenutzung und die Gebäudetechnik (Programmteil B). Die Kantone müssen mindestens die Hälfte der eingesetzten Fördermittel beisteuern.
Bund und Kantone hatten sich zum Ziel gesetzt, mit dem Gebäudeprogramm den jährlichen CO2-Ausstoss aus Gebäuden bis 2020 um 1,5 bis 2,2 Millionen Tonnen zu reduzieren. Laut einem Bericht, den der Bundesrat am Mittwoch gutgeheissen hat, ist das Zwischenziel jedoch nicht erreicht: Beim Programmteil B wurden die für die ersten fünf Jahre erwarteten Wirkungen nur etwa zur Hälfte erreicht.
Förderbudgets aus Spargründen gekürzt
Eine der Ursachen liegt darin, dass kantonale Förderbudgets aus Spargründen gekürzt wurden. In manchen Kantonen seien zudem die bereitgestellten Mittel nicht nachgefragt worden, heisst es im Bericht.
Positiv sei, dass sich die autonome Entwicklung in den letzten Jahren beschleunigt habe, halten die Autoren fest. So würden klimawirksame Massnahmen zunehmend auch ohne finanzielle Förderung umgesetzt. Das legitimiere den mittelfristigen Rückzug aus der Förderung. Nach dem Willen des Bundesrates soll das Gebäudeprogramm schrittweise abgebaut werden. Spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten der geplanten Klimaabgabe soll es ganz auslaufen.
Grosse kantonale Unterschiede
Zwischen 2010 und 2014 wurden im Rahmen des Gebäudeprogramms rund eine Milliarde Franken an Fördergeldern ausbezahlt. Pro Kopf am meisten Fördermittel erhielt im Programmteil A der Kanton Graubünden mit 128 Franken pro Einwohner, am wenigsten der Kanton Genf mit 42 Franken. Im Programmteil B war der Kanton Thurgau Spitzenreiter bei der Förderung mit 150 Franken pro Einwohner. Das Schlusslicht bildete Neuenburg mit 17 Franken.
(bert/sda)
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