Das Littering soll im Ordnungsbussenverfahren geahndet werden, wenn der Täter auf frischer Tat ertappt wird. Das gilt aber nur für kleine Abfallmengen. Illegales Entsorgen grösserer Mengen Abfälle wird immer im ordentlichen Verfahren bestraft.
Die Vorlage geht zurück auf eine parlamentarische Initiative von Bauernverbands-Direktor und Nationalrat Jacques Bourgeois (FDP/FR). Er hatte damit ein Anliegen der Bauern aufgenommen, die sich gegen die Verschmutzung ihrer Felder wehren.
Die nationalrätliche Umweltkommission (UREK) hatte daraufhin die Vorlage ausgearbeitet. Zu dieser hat der Bundesrat nun Stellung genommen. Der Nationalrat entscheidet voraussichtlich in der Sommersession über die Gesetzesänderung.
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