Schweiz - EU

Bundesrat verabschiedet Verhandlungsmandat zu Personenfreizügigkeit

publiziert: Mittwoch, 8. Okt 2014 / 12:26 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 8. Okt 2014 / 15:24 Uhr
Bundesrat startet Verhandlungsversuch mit der EU.
Bundesrat startet Verhandlungsversuch mit der EU.

Bern - Nun ist es offiziell: Der Bundesrat möchte mit der EU über die Personenfreizügigkeit verhandeln. Er hat ein entsprechendes Mandat verabschiedet. Leiten soll die Verhandlungen Mario Gattiker, der designierte Staatssekretär und Direktor des Bundesamts für Migration (BFM).

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Das Vorhaben, mit Brüssel über den freien Personenverkehr zu diskutieren, dürfte sich schwierig gestalten. Die EU liess die Schweiz bereits im Juli wissen, sie werde nicht über die Prinzipien der Personenfreizügigkeit verhandeln.

"Eine eigentliche Aufnahme von Verhandlungen wird aber ein Einverständnis der EU bedingen", hielt denn auch der Bundesrat am Mittwoch fest. Ein Verhandlungsmandat aus Brüssel liegt zurzeit nicht vor.

Die EU nehme den Mandatsentwurf der Schweiz zur Kenntnis, hiess es am Mittwoch aus Brüssel. Sie beharre aber auf ihrem Standpunkt, nicht über die Personenfreizügigkeit zu verhandeln. Grund dafür seien "Grundprinzipien der Europäischen Union" wie die Nichtdiskriminierung, das Recht, eine wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben und sich auf dem Territorium des anderen Staates niederzulassen.

Neuverhandlungen mit dem Ziel, Kontingente und einen Inländervorrang einzuführen, stellten einen grundsätzlichen Widerspruch zu den Zielen des Personenfreizügigkeitsabkommens dar.

Gattiker vor schwieriger Aufgabe

Dennoch tritt die Schweizer Regierung wenig überraschend an die EU heran. Wie bereits im Juni angekündigt, verfolgt sie mit den Verhandlungen zwei Ziele: Das Abkommen soll einerseits so angepasst werden, dass es der Schweiz künftig möglich ist, die Zuwanderung zu steuern und zu begrenzen. Der Bundesrat will damit die im Februar angenommene Zuwanderungsinitiative umsetzen.

Andererseits soll der bilaterale Weg als Grundlage der Beziehungen zur EU gesichert werden. "Beiden Zielen ist gleichermassen Rechnung zu tragen", schreibt der Bundesrat. Generell stehe die Wahrung der gesamtwirtschaftlichen Interessen im Vordergrund.

Mit dem nun vorliegenden Verhandlungsmandat ermächtigt der Bundesrat die Schweizerische Delegation zur Verhandlungsführung. BFM-Direktor Mario Gattiker steht an der Spitze des Gremiums. Mitverantwortlicher Unterhändler ist Henri Gétaz, Direktor der Direktion für Europäische Angelegenheiten (DEA).

Die Ernennung Gattikers zeichnete sich ab: Vor drei Wochen wurde er per 1. Januar 2015 zum Staatssekretär ernannt. Der Bundesrat schrieb damals, dass das BFM federführend zuständig sei für die internationalen Verhandlungen zur Personenfreizügigkeit. Als Staatssekretär könne Gattiker Vertretern anderer Länder auf derselben Stufe begegnen und die schweizerische Position besser vertreten.

Details zum Verhandlungsmandat werden nicht bekannt gegeben. Die Aussenpolitischen Kommissionen des National- und Ständerats, die Konferenz der Kantonsregierungen sowie die Sozialpartner können nun zum Mandatsentwurf Stellung nehmen. Danach verabschiedet die Regierung das definitive Mandat.

EU lehnt Quoten ab

Bereits Anfang Juli hatte die Schweiz das Begehren um Anpassung des Personenfreizügigkeitsabkommens formell bei der EU eingereicht. Die EU-Kommission kündigte damals an, das Gesuch zu prüfen. Verhandlungen über Quoten lehne sie jedoch entschieden ab.

Das Begehren basierte auf dem Umsetzungskonzept zur Zuwanderungsinitiative der SVP, welches der Bundesrat am 20. Juni vorgestellt hatte. Dieses enthält die wichtigsten Eckwerte zur Steuerung der Zuwanderung ab 2017.

Zentraler Punkt der Vorschläge: Ab Februar 2017 sollen wieder Ausländerkontingente gelten. Unter diese fallen alle Aufenthaltsbewilligungen und Kurzaufenthaltsbewilligungen mit einer Dauer zwischen 4 bis 12 Monaten. Ebenfalls kontingentiert werden sollen Grenzgängerbewilligungen. Bei allen Bewilligungen gilt ein Inländervorrang.

Gesetzesentwurf bis Ende 2014

Keine Kontingente soll es für Asylbewerber geben. Für anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene sollen zwar Höchstzahlen eingeführt werden, diese sollen aber bei Bedarf rasch angepasst werden. Einschränkungen beim Familiennachzug, wie sie die SVP fordert, lehnt der Bundesrat ab.

Die Grösse des Kontingents soll jährlich vom Bundesrat festgelegt werden. Auf ein fixes Reduktionsziel verzichtet der Bundesrat jedoch. Zurzeit wird intensiv an der Konkretisierung des Konzepts gearbeitet. Bis Ende Jahr soll ein Gesetzesentwurf vorliegen.

(jbo/sda)

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