Bundesrat verschärft Autokindersitz-Vorschrift

publiziert: Mittwoch, 14. Okt 2009 / 13:51 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 14. Okt 2009 / 16:02 Uhr

Bern - Der Bundesrat will die Sicherheit der Kinder bei Fahrten im Privatauto oder im Schulbus erhöhen. Er beschloss, dass Kinder bis im Alter von 12 Jahren nur in einem speziellen Kindersitz mitfahren dürfen. Bislang galt das Obligatorium bis ins Alter von sieben Jahren.

Der Bundesrat beschliesst härtere Schutzmassnahmen für Autokindersitze. (Archivbild)
Der Bundesrat beschliesst härtere Schutzmassnahmen für Autokindersitze. (Archivbild)
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Die verschärfte Kindersitzpflicht tritt auf den 1. April 2010 in Kraft. Ausgenommen sind Kinder, die bereits grösser sind als 1.50 Meter. Die verschärfte Vorschrift steht in keinem Zusammenhang mit dem tödlichen Unfall von dieser Woche, bei dem ein Dreijähriger in Zürich aus dem fahrenden Auto fiel und von einem folgenden Fahrzeug überrollt wurde. Die Massnahme, die auch von der EU getroffen wurde, sei schon länger in der Pipeline gewesen, teilte die Landesregierung mit.

Sicherheitsstandards Version 03 ab 1.4.2010 Pflicht

Der Vorschrift genügen geprüfte Kinderrückhaltevorrichtungen wie spezielle Sitzpolster, Kindersitze oder Babyschalen. Sie müssen mindestens die Sicherheitsstandards des entsprechenden UNO-Abkommens in der Version 03 oder höher erfüllen.

Die Eltern können dies auf der jeweiligen Etikette anhand der Kennzeichnung «03» (oder höher) überprüfen. Rückhaltevorrichtungen der Version 01 und 02 gelten ab 1. April 2010 nicht mehr als genügender Schutz.

Wie der Bundesrat weiter mitteilte, müssen Kinder auch in Schulbussen besser geschützt werden. Ab dem 1. August 2012 muss in neuen Schulbussen das gleiche Schutzniveau gelten wie in Personenwagen. Bereits in Gebrauch stehende Schulbusse dürfen aber weiter verwendet werden. Das Transportgewerbe hatte sich in der Vernehmlassung vehement dagegen gewehrt, dass die Verschärfung auch für alte Fahrzeuge gelten soll.

TCS und bfu erfreut über Bundesrat

Die verschärften Sicherheitsvorschriften kamen gut an bei den Verkehrsorganisationen: Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) und der Touring Club Schweiz (TCS) zeigten sich erfreut, dass der Bundesrat ihren Vorschlag, die Kindersitzpflicht auf Kinder bis 12 Jahre auszudehnen, umgesetzt hatte.

«Nun gilt in der Schweiz auch der EU-Standard», sagte bfu-Sprecher Rolf Moning auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Die Forderung bestehe seit 30 Jahren, hielt TCS-Sprecher Stephan Müller fest.

(zel/sda)

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Der Unfallhergang ist unklar.
Grosse Kosten - kleiner Sinn
Das ist wieder einmal ein Schnellschuss, welcher sicher nicht Familienfreundlich ist.
Sofern jemand mehr als zwei Kinder hat, muss er ein sehr grosses Auto kaufen, ansonsten muss er mit dem ÖV verreisen, was er aus Kosten- und anderen Gründen auch nicht macht. Der ÖV verfügt ja zum Glück über solche Sicherungen !? Da sind wir beim nächsten Problem: Taxi's nehmen auch keine Kinder mit, da sie auch über keine solchen Einrichtungen verfügen. Nächstes Problem: Für Anlässe wie Sportveranstaltungen, Training, etc. werden Sammelfahrten organisiert. Das wird es in Zukunft nicht mehr geben.
Glücklich werden die Autoverkäufer. Es grüsst Fettleibigkeit, Sozialpolitik, Gesundheitswesen, Familienpolitik, öffentliches Leben.
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