Bundesrat verteidigt doppeltes Bürgerrecht

publiziert: Dienstag, 22. Feb 2005 / 11:17 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 22. Feb 2005 / 12:24 Uhr

Bern - Der Bundesrat sieht keinen Grund dafür, das doppelte Bürgerrecht in der Schweiz auszuschliessen.

In seiner abschlägigen Stellungnahme zu zwei Motionen aus dem Nationalrat kündigt der Bundesrat auf Ende dieses Jahres einen Bericht von Justizminister Christoph Blocher zu den wichtigsten hängigen Problemen des Bürgerrechts an. Bevor diese Gesamtbeurteilung vorliegt, will er keine Entscheide treffen.

Klar spricht sich die Landesregierung allerdings jetzt schon gegen die Abschaffung des Doppelbürgerrechts aus, wie sie Jasmin Hutter (SVP/SG) mit dem Hinweis auf Rosinenpickerei verlangt.

Allein schon durch Abstammung aus binationalen Ehen entstünden sehr viele Doppelbürgerrechte, die sich nicht vermeiden liessen.

Aufgabe der Identität

Für viele Jugendliche würde zudem die Aufgabe der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern die Preisgabe eines Teils ihrer Identität bedeuten, schreibt der Bundesrat.

Auch rund 70 Prozent der Auslandschweizer seien Doppelbürger. Probleme insbesondere mit dem Militärdienst seien bisher ohne Schwierigkeiten gelöst worden.

Verständnis

Mehr Verständnis zeigt der Bundesrat für die Forderung der Grünen Fraktion, die mit den Bürgerrechtsvorlagen vom 26. September 2004 gescheiterte Vereinheitlichung und Reduktion der Wohnsitzfristen für die Einbürgerung neu aufzulegen.

Wegen der hohen Mobilität müssten die heutigen Unterschiede als stossend bezeichnet werden.

Der Bundesrat gibt aber zu bedenken, dass die Verkürzung der eidgenössischen Wohnsitzfrist von zwölf auf acht Jahre im Parlament bekämpft und in der Abstimmungskampagne kontrovers diskutiert worden sei. Eine Herabsetzung der kantonalen und kommunalen Fristen könnten die Kantone zudem in ihrer Gesetzgebung grundsätzlich heute schon vorsehen.

(fest/sda)

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