Bundesrat will Erben von Steuersündern schonen

publiziert: Mittwoch, 25. Jun 2003 / 22:14 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 26. Jun 2003 / 00:20 Uhr

Bern - Die Erben von Steuerhinterziehern sollen nicht die vollen Nachsteuern bezahlen müssen. Der Bundesrat zieht diese Lösung einer allgemeinen Steueramnestie vor. Bis Mitte Oktober läuft die Vernehmlassung zu seinen Vorschlägen.

Steuersünden werden nicht vollumfänglich vererbt.
Steuersünden werden nicht vollumfänglich vererbt.
Eine allgemeine Steueramnestie, wie sie eben erst der Ständerat wieder gefordert hat, wäre laut Bundesrat ethisch problematisch: Ehrliche Steuerzahler fühlten sich geprellt - und im Ausland entstünde der Eindruck, die Schweiz könne der Steuerhinerziehung nicht anders begegnen.

Einen gangbaren Weg sieht der Bundesrat hingegen in Erleichterungen zugunsten der Erben. Diese treffe in aller Regel kein Verschulden. Wie bei der allgemeinen Amnestie könnten aber auch so unversteuerte Gelder wieder dem Fiskus zugeführt werden. Drei Varianten hat der Bundesrat in die Konsultation geschickt.

Nach der ersten Variante müssen die Erben auf dem neu entdeckten Vermögen eine pauschale Nachsteuer entrichten. Bei der direkten Bundessteuer beträgt diese Nachsteuer bis 100 000 Franken 1,5 Prozent, zwischen 100 000 und 300 000 Franken 2 Prozent und über 300 000 Franken schliesslich 2,5 Prozent.

Die zweite Variante sieht vor, die Nachsteuern auf die letzten drei Steuerjahre vor dem Tod des Steuerpflichtigen zu beschränken. Die Nachsteuern werden nicht pauschal erhoben, sondern exakt berechnet.

Bei der dritten Variante dienen 15 Prozent des neu entdeckten Vermögens als pauschale Bemessungsgrundlage. Der so errechnete Betrag wird anschliessend zum Satz des gesamten Einkommens der letzten Steuerperiode vor dem Tod des Erblassers besteuert, wobei für die direkte Bundessteuer ein Mindestsatz von 5 Prozent gilt.

Zusätzlich und unabhängig von der Variantenwahl will der Bundesrat die so genannte straflose Selbstanzeige ermöglichen. Wer seine Steuerhinterziehung selber und vollumfänglich anzeigt, bevor er von den Behörden entlarvt wird, soll keine Busse bezahlen müssen. Er schuldet nur noch die Nachsteuern, neu aber ohne Verzugszinsen.

(bert/sda)

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