Bundesrat will IV-Rentner auf Arbeitsfähigkeit prüfen

publiziert: Mittwoch, 10. Sep 2008 / 14:35 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 10. Sep 2008 / 16:01 Uhr

Bern - Zur Sanierung der IV sollen Rentenbezüger künftig systematisch wieder in den Arbeitsprozess eingegliedert werden. Mit dieser Massnahme will der Bundesrat dazu beitragen, das stark defizitäre Sozialwerk auch langfristig zu sichern.

Die Massnahme soll der Sanierung der stark defizitären Sozialwerke dienen.
Die Massnahme soll der Sanierung der stark defizitären Sozialwerke dienen.
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Die Landesregierung diskutierte über die Sicherung der IV nach Ablauf der Zusatzfinanzierungen, die das Parlament diesen Sommer genehmigt hatte. Diese Zusatzfinanzierung umfasst einerseits eine Starthilfe von 5 Mrd. Franken für den neu zu schaffenden IV-Fonds.

Dieser Betrag wird à fonds perdu aus dem AHV-Fonds überwiesen. Die mit jährlich 1,5 Mrd. defizitäre und mit 11 Mrd. verschuldete IV soll zudem von 2010 bis 2016 von einer Mehrwertsteuererhöhung profitieren. Diese muss jedoch noch von Volk und Ständen genehmigt werden.

Bundesrat einig

Der Bundesrat war sich einig, dass die IV nach 2016 wieder ohne die MWSt-Einnahmen auskommen müsse. Die beschlossenen Sparmassnahmen müssten deshalb bis dahin voll wirksam werden.

Ein erstes Paket mit Sparmassnahmen will der Bundesrat kurzfristig umsetzen. Bis Ende 2010 soll ein zweites Paket folgen, dessen Vorbereitung mehr Zeit in Anspruch nimmt.

Eine erste kurzfristige Massnahme ist die systematische Überprüfung der möglichen Wiedereingliederung von IV-Rentnern. Dies soll bei den alle drei bis fünf Jahre stattfindenden Rentenrevisionen stattfinden.

Dabei sollen die Chancen für eine Wiederaufnahme einer Arbeit systematisch untersucht und konsequent ausgeschöpft werden. Die IV-Rentner werden mit Coaching und Integrationshilfe unterstützt.

(tri/sda)

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