Bundesrat will SUVA-Kleinrenten abschaffen

publiziert: Donnerstag, 30. Nov 2006 / 01:21 Uhr

Bern - Der Bundesrat will die Kleinrenten bei der Unfallversicherung abschaffen und die SUVA reorganisieren. Er hat zwei Vorlagen zur Vernehmlassung freigegeben.

Neu soll erst ab einem Invaliditätsgrad von 20 Prozent eine Rente ausgerichtet werden.
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Auch die Unfallversicherung müsse zu einer modernen Sozialversicherung werden, sagte Bundesrat Pascal Couchepin vor den Medien im Bundeshaus. Seit seinem Inkrafttreten 1984 sei das Unfallversicherungsgesetz (UVG) noch nie grundsätzlich geändert worden.

Bei der nun anstehenden Revision stellt der Bundesrat unter anderem die Abschaffung der kleinsten Renten in der obligatorischen Unfallversicherung zur Diskussion. Neu soll erst ab einem Invaliditätsgrad von 20 statt von 10 Prozent eine Rente ausgerichtet werden. Laufende Renten blieben unangetastet.

Teilinvalidität häufig

Laut Couchepin betrifft fast jede fünfte Rente eine Invalidität von weniger als 20 Prozent. Oft werde mit einer Kleinrente in einem «Deal» der Verzicht auf einen Rekurs erkauft. In diesem Bereich sei eine Abgrenzung schwierig, wenn nicht unmöglich. Die IV setze denn auch einen Invaliditätsgrad von mindestens 40 Prozent voraus.

Mit abgestuften Rentenkürzungen will der Bundesrat sodann Überversicherungen bei den Invalidenrentnern im AHV-Alter vermeiden.

Höchstgrenze im Katastropenfall

Für den Katastrophenfall - beispielsweise für ein verheerendes Erdbeben - soll eine Höchstgrenze für die Haftung der Unfallversicherer festgelegt werden. Der Bundesrat sieht pro Ereignis ein Maximum von zwei Milliarden vor - eine Milliarde bei der SUVA und eine Milliarde bei den Privatversicherungen.

Die Immobilienaffäre vom Herbst 2005 hat laut Bundesrat gezeigt, dass die Organisation der SUVA nicht mehr in allen Punkten neuesten Grundsätzen genügt.

Modelle für die Aufsicht

Um die Verantwortung der SUVA-Organe zu stärken, die Rolle des Bundes zu klären und die Aufsicht zu verbessern, stellt der Bundesrat deshalb in einer zweiten Vorlage zwei Modelle zur Debatte.

Das erste Modell sieht einen Verwaltungsrat und einen Aufsichtsrat vor, das zweite nur einen Verwaltungsrat und damit eine Oberaufsicht durch den Bundesrat.

(ht/sda)

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