Für mehr Privatspäre

Bundesrat will Schutz vor Datensammlern verbessern

publiziert: Mittwoch, 5. Sep 2001 / 11:29 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 5. Sep 2001 / 11:49 Uhr

Bern - Wer schützenswerte Daten und Persönlichkeitprofile sammelt, muss die Betroffenen darüber informieren. Sie müssen erfahren wer die Daten sammelt, wofür sie verwendet und an wen sie weitergeleitet werden. Dies will das teilrevidierte Datenschutzgesetz, das der Bundesrat in die Vernehmlassung schickt. Ziel ist ein besserer Schutz der Privatsphäre.

Private indessen müssen ihre Sammlungen nicht mehr melden. Werden Daten ins Ausland übermittelt, muss dies auch nicht mehr gemeldet werden. Es besteht jeodch noch die Sorgfaltspflicht.

(sk/sda)

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