Bundesrat will Strafverfahren im Fall Tinner

publiziert: Montag, 2. Jun 2008 / 15:47 Uhr / aktualisiert: Montag, 2. Jun 2008 / 19:20 Uhr

Bern - Die umstrittene Aktenvernichtung im Fall Tinner hat neben einem politischen nun auch ein juristisches Nachspiel: Der Bundesrat leitet ein Strafverfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung ein und setzt dazu einen ausserordentlichen Bundesanwalt ein.

Eveline Widmer-Schlumpf wiederholte die Erklärung von Bundespräsident Pascal Couchepin.
Eveline Widmer-Schlumpf wiederholte die Erklärung von Bundespräsident Pascal Couchepin.
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Dies kündigte Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf in der Fragestunde des Nationalrats an. Neue Informationen zur Schredder-Aktion selbst gab Widmer-Schlumpf indes nicht bekannt.

Sie wiederholte lediglich die Erklärung, die Bundespräsident Pascal Couchepin vor rund zehn Tagen in der Sache abgegeben hatte. Die Aktenvernichtung sei im Interesse der Schweiz und in Erfüllung internationaler Verpflichtungen erfolgt, hatte dieser damals gesagt.

Für die Schweiz und die internationale Gemeinschaft hätten die Dokumente ein erhebliches Sicherheitsrisiko dargestellt, wiederholte Widmer-Schlumpf. Es habe vermieden werden müssen, dass diese in die Hände einer terroristischen Organisation oder eines unberechtigten Staates fielen. Eine andere Möglichkeit als die Vernichtung habe es nicht gegeben.

Baupläne für Atomwaffen, Gaszentrifugen und Lenkwaffensysteme

Vernichtet worden seien Baupläne für Atomwaffen, Gaszentrifugen und Lenkwaffensysteme. Dazu sei der Bundesrat gestützt auf die Verfassung berechtigt und aufgrund des internationalen Vertrags über die Nicht-Weiterverbreitung von Kernwaffen sogar verpflichtet gewesen.

Bei den zerstörten Akten handelt es sich um Unterlagen, die bei den Brüdern Tinner sichergestellt worden waren. Zusammen mit ihrem Vater sollen die beiden von 2001 bis 2003 für Abdul Qader (Qadeer) Khan, den «Vater der pakistanischen Atombombe», gearbeitet haben, der ein geheimes Atomwaffenprogramm für Libyen durchführte.

Wegen Verdachts auf Verletzung des Kriegsmaterialgesetzes und des Güterkontrollgesetzes sitzen die beiden Ingenieure aus dem St. Galler Rheintal seit mehreren Jahren in der Schweiz in U-Haft.

(smw/sda)

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