Bundesrat will die Kaufkraft der Haushalte stärken

publiziert: Freitag, 6. Mrz 2009 / 13:00 Uhr

Bern - Der Bundesrat hat die Gesetzesvorlage verabschiedet, mit der die kalte Progression bei der direkten Bundessteuer bereits für das Jahr 2010 und hernach rascher als bisher ausgeglichen wird.

Der Bundesrat will für das Steuerjahr 2010 vorzeitig die bis Ende 2008 aufgelaufene Teuerung von 4,4 Prozent ausgleichen.
Der Bundesrat will für das Steuerjahr 2010 vorzeitig die bis Ende 2008 aufgelaufene Teuerung von 4,4 Prozent ausgleichen.
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Allein wegen des Teuerungsausgleichs auf den Einkommen rutschen die Steuerpflichtigen in eine höhere Tarifstufe. Sie bezahlen deshalb mehr, ohne dass sie sich mehr kaufen können. Diese kalte Progression gleicht der Bund heute aus, wenn die Teuerung 7 Prozent erreicht. Die letzte Anpassung war mit dem Steuerjahr 2006 fällig.

Unter dem Eindruck der Wirtschaftskrise und auf Drängen des Parlaments forcierte der Bundesrat nun die Gangart. Er will für das Steuerjahr 2010 vorzeitig die bis Ende 2008 aufgelaufene Teuerung von 4,4 Prozent ausgleichen und künftige Anpassungen bereits bei einem Schwellenwert von 3 Prozent vornehmen.

Der vorgezogene Ausgleich der kalten Progression wirkt sich auf das Finanzplanjahr 2010 kaum aus, weil die Steuer erst 2011 fällig wird und die bereits 2010 bezogenen Quellensteuern finanziell nicht ins Gewicht fallen. 2011 rechnet der Bundesrat mit Mindereinnahmen von 430 Millionen Franken, wobei 70 Millionen auf die Kantone entfallen.

Der Nationalrat hatte ursprünglich einen Ausgleich bereits auf 2009 gewünscht. Gegen den Widerstand des Ständerates verteidigte er in der Wintersession 2008 zudem eine parlamentarische Initiative, die eine alljährliche Korrektur verlangt. Die kleine Kammer begnügte sich mit einer Motion, die den nun vom Bundesrat genutzten Spielraum lässt.

(fest/sda)

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